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Unsere Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten.
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Wer sich vor einer Reise impfen lassen möchte, muss dies aus eigener Tasche bezahlen.
Fachgebiet | Allgemeinmedizin |
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Bereich | Verschiedenes |
Anlass | Vorsorge vor Infektionen und anderen Erkrankungen |
Verfahren | Beratung und Betreuung, diverse Untersuchungen, Impfung |
Kosten | Einzelimpfungen oder Beratung jeweils etwa 10 Euro, Gesamtpaket mit Beratung, verschiedenen Gesundheitschecks und Impfungen deutlich über 100 Euro |
GKV-Leistung | Impfungen vor Privatreisen, wenn zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse besteht, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern |
Wir beschreiben diese IGeL zwar, fragen aber nicht nach Nutzen und Schaden einzelner Reiseimpfungen und anderer reisemedizinischer Vorsorgemaßnahmen. Die Leistungen sind per Gesetz aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen – unabhängig davon, wie sinnvoll einzelne Maßnahmen unter Umständen sein können.
Private Reisen, vor allem in tropische und subtropische Länder, können mit besonderen Gefahren für die Gesundheit verbunden sein. Mit diesen Gefahren beschäftigt sich die Reisemedizin, die Gesundheits-Untersuchungen zur Überprüfung der Reisetauglichkeit, Beratungen sowie Reiseimpfungen umfasst. Leistungen der Reisemedizin, wenn sie Privatreisen betreffen, sind immer IGeL.
Erstellt am:
Letzte Aktualisierung:
Bild: maho/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/reisemedizinische-vorsorge.html
Fachgebiet | Allgemeinmedizin |
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Bereich | Verschiedenes |
Anlass | Vorsorge vor Infektionen und anderen Erkrankungen |
Verfahren | Beratung und Betreuung, diverse Untersuchungen, Impfung |
Kosten | Einzelimpfungen oder Beratung jeweils etwa 10 Euro, Gesamtpaket mit Beratung, verschiedenen Gesundheitschecks und Impfungen deutlich über 100 Euro |
GKV-Leistung | Impfungen vor Privatreisen, wenn zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse besteht, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern |
Wer in fremde Länder reist, setzt sich vielfältigen Gesundheitsgefahren aus. Mit diesen Gefahren befasst sich die so genannte Reisemedizin. Allgemeine Gesundheitschecks und Beratungen im Zusammenhang mit privaten Reisen sind ebenso IGeL wie Schutzimpfungen, es sei denn, dass im öffentlichen Interesse das Einschleppen einer Infektionskrankheit verhindert werden soll (§20d SGB-V). Gesetzliche Krankenkassen dürfen Reiseimpfungen als sogenannte Satzungsleistungen freiwillig übernehmen, was viele Kassen auch tun. Einzelne Impfungen oder Beratungen können jeweils etwa 10 Euro kosten, ein Gesamtpaket mit Beratung, verschiedenen Gesundheitschecks und Impfungen deutlich über 100 Euro. Sind mehrere Impfungen nötig, können die Kosten auch mehrere hundert Euro betragen.
Bei Urlaubsreisen in ferne Länder drohen laut Robert-Koch-Institut besondere Gefahren für die Gesundheit wie Infektionskrankheiten, Sonnenstich und Sonnenbrand, Herzkreislaufprobleme, Unfälle und Thrombosen. Vor allem Reisen in warme Länder führen häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Befragungen ergaben, dass 75 Prozent der Reisenden nach ihrer Rückkehr über Beschwerden jedweder Art berichten, 20 bis 50 Prozent über stärkere Beschwerden, 5 Prozent über Praxisbesuche während der Reise, und 0,4 Prozent von einem stationären Klinikaufenthalt.
Der häufigste Grund für Beschwerden sind Infektionskrankheiten, die überwiegend die Verdauung betreffen. Mit Malariaerregern infizieren sich rund zwei von hundert Reisenden (pro Reisemonat), mit den Erregern anderer Krankheiten etwas bis deutlich weniger.
Todesfälle kommen insgesamt selten vor (1 von 100.000 Reisenden). Am häufigsten sterben Reisende an einem Herzinfarkt, wobei das Risiko mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen rapide steigt. Etwa jeder vierte Urlaubstodesfall geht auf Unfälle im Straßenverkehr und beim Sport zurück. Obwohl sich Reisende häufig mit Viren, Bakterien und Parasiten anstecken, machen Infektionskrankheiten nur zwei von hundert Todesfällen aus.
Beratungen sollen den Reisenden helfen, Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu umgehen. So kann eine konsequente Malariaprophylaxe effektiv vor der Krankheit schützen. Auch lassen sich Darmerkrankungen vermeiden, wenn man gewisse Regeln beim Essen und Trinken beherzigt.
Mit allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen können Ärztinnen und Ärzte abschätzen, ob Reisewillige den Strapazen gewachsen sein werden. Dies ist vor allem relevant bei Vorerkrankungen, hohem Alter und extremen klimatischen Bedingungen im Reiseland. Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass jede Untersuchung auffällige Befunde ergeben kann, die – unabhängig vom Reisewunsch – weitere Untersuchungen und Therapien mit sich bringen kann.
Impfungen dienen dem Schutz vor einer Reihe von Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Gelbfieber, Hepatitis A und B, Typhus, Meningitis, Tollwut.
Reisemedizinische Beratungen werden von vielen ärztlichen Praxen und Gesundheitsämtern angeboten. Etwa 300 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind speziell für Tropenmedizin qualifiziert.
Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) erstellt Leitlinien und bietet Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte an. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut gibt Empfehlungen zu Schutzimpfungen.
Insgesamt wird der Reisemedizin ein hoher Stellenwert für die Gesundheit beigemessen. So hält das Robert-Koch-Institut beispielsweise eine Malariaprophylaxe bei Reisen in gefährdete Gebiete für „unverzichtbar“ und beklagt, dass die drei Säulen der Infektionsprophylaxe, nämlich Impfschutz, Einhalten von Hygieneregeln und Malariaprophylaxe, von vielen Reisenden vernachlässigt werden. Auch käme die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten in der Reisemedizin zu kurz.
Wir beschreiben diese IGeL zwar, fragen aber nicht nach Nutzen und Schaden einzelner Reiseimpfungen und anderer reisemedizinischer Vorsorgemaßnahmen. Die Leistungen sind per Gesetz aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen – unabhängig davon, wie sinnvoll einzelne Maßnahmen unter Umständen sein können.
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Bild: maho/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/reisemedizinische-vorsorge.html
Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
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