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Unsere Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten.
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Tätowierungen aus kosmetischen Gründen zu entfernen, darf von Krankenkassen nicht bezahlt werden.
Fachgebiet | Haut- und Geschlechtskrankheiten |
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Bereich | Haut |
Anlass | Unzufriedenheit mit dem Erscheinungsbild |
Verfahren | Operation, chemisches und thermisches Peeling, Behandlung mit Laser |
Kosten | Je nach Tätowierung zwischen 25 und 3500 Euro |
GKV-Leistung | Entfernung einer Tätowierung, wenn medizinisch geboten, dann aber unter Kostenbeteiligung des Versicherten |
Wenn Tätowierungen nicht mehr als schmückend, sondern als störend empfunden werden, können mehr oder weniger schmerzhafte, kostspielige und unbefriedigende Verfahren helfen, die Tätowierung wieder zu entfernen. Als bloßer Schmuck ist das Aufbringen einer Tätowierung ebenso wenig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wie das Entfernen derselben. Wenn medizinische Gründe für ein Entfernen sprechen, etwa bei einer allergischen Reaktion gegen die Farbpigmente, sieht das Gesetz eine Beteiligung der Versicherten an den Kosten vor. Ein Entfernen einer Tätowierung kann zwischen 25 und 3500 Euro kosten.
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Bild: mkrberlin/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/entfernung-von-taetowierungen.html
Fachgebiet | Haut- und Geschlechtskrankheiten |
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Bereich | Haut |
Anlass | Unzufriedenheit mit dem Erscheinungsbild |
Verfahren | Operation, chemisches und thermisches Peeling, Behandlung mit Laser |
Kosten | Je nach Tätowierung zwischen 25 und 3500 Euro |
GKV-Leistung | Entfernung einer Tätowierung, wenn medizinisch geboten, dann aber unter Kostenbeteiligung des Versicherten |
Als trendiger Körperschmuck sind Tätowierungen, auch Tattoos genannt, eine Modeerscheinung. Allerdings registrieren hautärztliche Praxen auch den häufigen Wunsch, die Tätowierungen wieder zu entfernen. Soll eine Tätowierung entfernt werden, weil sie als störend oder nicht mehr angemessen empfunden wird, ist dies immer eine IGeL. Wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig wird, etwa bei einer allergischen Reaktion gegen die verwendeten Farbpigmente, ist das Entfernen zwar im Prinzip eine Pflichtleistung der Kassen, aber laut § 52 SGB V müssen die Kassen Versicherte an den Kosten beteiligen. Je nachdem, wie tief die Pigmente in der Haut sitzen, welche Farben verwendet wurden und wie groß die Tätowierung ist, kann die Behandlung zwischen 25 und 3500 Euro kosten – meist mehr als das Tätowieren selbst.
Meist dienen Tätowierungen – wie bereits seit Jahrtausenden – als dauerhafter Körperschmuck. Das Entfernen einer Tätowierung ist meist nicht medizinisch geboten. Dass der Körperschmuck nicht mehr als schmückend, sondern als störend empfunden wird, liegt oft daran, dass er nicht mehr gefällt, dass der Anlass für die Tätowierung nicht mehr gilt oder dass die Tätowierung im Beruf unpassend ist.
Will man sich nicht damit begnügen, eine Tätowierung zu überschminken, sondern strebt man eine dauerhafte Entfernung an, kommen mehrere Methoden in Betracht: Als einzige Methode, eine Tätowierung vollständig zu entfernen, gilt das Ausschneiden (Exzision) der gefärbten Haut bis in tiefe Schichten. Dafür eignen sich vor allem einzeln stehende, kleine Motive wie Schlangen, Herzen oder Buchstaben. Ist das Hautareal ausgeschnitten, werden die Ränder vernäht, was mehr oder weniger große Narben zurücklässt. Ist das ausgeschnittene Hautareal zu groß, können Hautlappen aus anderen Körperregionen entnommen und auf die Wunde transplantiert werden.
Eine weitere gebräuchliche Methode ist das chemische Peeling, für das bereits in der Antike Insektengifte, Salz oder Säuren verwendet wurden. Das Prinzip des chemischen Peelings besteht darin, durch das Eintragen der Substanzen in die Haut („Overtattooing“) eine lokale Entzündung hervorzurufen, in deren Verlauf die Farbpigmente vom Immunsystem abgetragen werden.
Zu den einfachsten Methoden zählen Verfahren, bei denen die tätowierten Hautstellen mit Hilfe eines Elektrokauters oder eines Infrarotgeräts zerstört werden. Die verödeten Gewebeteile lassen sich dann abwischen. Diese Methoden sind jedoch kaum noch in Gebrauch, weil sie mehr Narben als die anderen Verfahren verursachen.
Seit den 60er Jahren kommen zur Tattoo-Entfernung verschiedene Laser zum Einsatz. Wellenlängen, Pulsdauern und Energiegehalt müssen an die jeweiligen Farbpigmente, Größe und Tiefe des Tattoos angepasst werden. Meist sind mehrmalige Behandlungen nötig – manchmal bis zu 20 Sitzungen jeweils im Abstand von mehreren Wochen –, um schrittweise eine Aufhellung zu erreichen. Welche Qualitätsstandards die Behandelndenim Umgang mit dem Laser einhalten sollte, regelt beispielsweise die Leitlinie „Empfehlungen zur Behandlung mit Laser und hochenergetischen Blitzlampen (HBL) in der Dermatologie.“
Jede Methode hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Deshalb sollten sich Behandelnde und Behandelte je nach Einzelfall erst nach gründlicher Aufklärung für die optimale Methode entscheiden.
Es wurde keine passende Leitlinie einer deutschen Fachgesellschaft gefunden.
Wir beschreiben diese IGeL zwar, ermitteln Nutzen und Schaden der verschiedenen Leistungen zur Entfernung von Tätowierungen aber nicht. Das Entfernen von Tätowierungen ist als medizinisch nicht notwendige Maßnahme aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen – unabhängig davon, wie sinnvoll und hilfreich diese Maßnahmen unter Umständen sein können.
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Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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Ärztinnen und Ärzte sind je nach Spezialisierung in „Fachgesellschaften“ organisiert. Anders als die Verbände oder Genossenschaften, die die Interessen der Ärztinnen und Ärzte vertreten, bemühen sich die Fachgesellschaften um das bestmögliche und aktuellste medizinische Wissen und geben es auf Tagungen oder in Leitlinien an Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Fachrichtung sowie an Patientinnen und Patienten weiter. Übergeordnete Einrichtungen sind etwa die AWMF.
"„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
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