Gemeinsamer Bundesausschuss

Welche Rolle spielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im IGeL-Markt?

Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens: Er legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten.

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Welche Interessen verfolgt der G-BA?

Der G-BA entscheidet nach wissenschaftlichen Kriterien, ob eine Therapie oder ein Diagnoseverfahren ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Damit der G-BA nicht nur die Interessen einer Gruppe verfolgt, ist er zu gleichen Anteilen mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen einerseits, gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Medizin, Zahnmedizin, Psychotherapie und der Krankenhäuser andererseits besetzt. An den Sitzungen des G-BA nehmen auch Patientinnen und Patienten teil, die jedoch kein Stimmrecht haben.

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Welche Folgen haben die Entscheidungen des G-BA?

Für den ambulanten Einsatz neuer Methoden gilt: Leistungen, denen der G-BA zustimmt, müssen von den Kassen bezahlt werden. Leistungen, die der G-BA ablehnt, dürfen nicht von den Kassen bezahlt werden. Leistungen, über die er nicht beraten hat, dürfen unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben des Sozialgesetzbuchs V von den Kassen als Zusatzangebote bezahlt werden.

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Wer unterstützt den G-BA bei seinen Entscheidungen?

Der G-BA lässt sich bei seinen Entscheidungen von Sachverständigen beraten. Oft beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)  damit, ein Gutachten zu erstellen, das dem G-BA als Grundlage für seine Beratungen dient. Außerdem berücksichtigt der G-BA Stellungnahmen der maßgeblichen Verbände (z. B. der Bundesärztekammer).

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