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Ist Akupunktur besser geeignet als Medikamente, Migräne-Anfälle zu verhindern oder Schmerzen zu lindern?
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Neurologie , Innere Medizin |
---|---|
Bereich | Kopf und Gehirn |
Anlass | Migräne |
Verfahren | Behandlung nach der traditionellen chinesischen Medizin |
Kosten | Pro Sitzung inkl. Beratung zwischen 25 und 60 Euro |
GKV-Leistung | Vorwiegend Medikamente, in besonderen Fällen auch psychotherapeutische Verfahren bei Migräne |
Wir bewerten die Akupunktur zur Migräneprophylaxe als „tendenziell positiv“.
Die Akupunktur ist eine Therapieform der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Feine Nadeln, die an bestimmten Punkten des Körpers gesetzt werden, sollen zum Beispiel Migränepatienten vor weiteren Anfällen bewahren oder dann zumindest ihre Schmerzen lindern. Die Behandlung der Migräne mit Medikamenten und anderen Verfahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch die Nadel-Akupunktur ohne Elektrostimulation kann in zwei Fällen Kassenleistung sein. Bei Migräne ist Akupunktur dagegen immer eine IGeL.
Etliche Studien haben die Effekte der Akupunktur untersucht. Auch wenn keine Rolle zu spielen scheint, an welcher Stelle die Nadeln gesetzt werden, ergeben Studien, dass die Akupunktur Migräneschmerzen ebenso gut lindert wie Medikamente, deren Nutzen nachgewiesen ist. Außerdem hat die Behandlung mit Akupunktur weniger Nebenwirkungen als mit Medikamenten und gleich viele wie mit einer Scheinakupunktur.
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Bild: Thinkstock
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/akupunktur-zur-migraeneprophylaxe.html
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Neurologie , Innere Medizin |
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Bereich | Kopf und Gehirn |
Anlass | Migräne |
Verfahren | Behandlung nach der traditionellen chinesischen Medizin |
Kosten | Pro Sitzung inkl. Beratung zwischen 25 und 60 Euro |
GKV-Leistung | Vorwiegend Medikamente, in besonderen Fällen auch psychotherapeutische Verfahren bei Migräne |
Die Akupunktur stammt aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie umfasst Verfahren, bei denen verschiedene Punkte des Körpers mit Nadeln, Wärme oder Druck gereizt werden. Seit 2007 ist die Nadel-Akupunktur ohne elektrische Stimulation in zwei Fällen Kassenleistung: bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischen Schmerzen aufgrund einer Abnutzung (Gonarthrose) des Kniegelenks, die jeweils mindestens sechs Monate bestehen. In allen anderen Fällen ist Akupunktur eine IGeL. Zur Migränebehandlung und -prophylaxe stehen dem Arzt Medikamente und andere Verfahren als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Zur Migräneprophylaxe ist Akupunktur dagegen eine IGeL. Eine Akupunktur-Sitzung mit Beratung kostet in der Regel zwischen 25 und 60 Euro.
Migräne ist weit verbreitet, ihre Ursachen sind unbekannt. Während der meist mehrere Stunden dauernden Migräneanfälle leidet der Patient unter heftigen, pochenden Kopfschmerzen, die oft nur auf einer Seite auftreten. Während eines Migräneanfalls können Patienten besonders licht- und lärmempfindlich sein sowie Übelkeit verspüren. Wenn er sich bewegt, werden die Schmerzen schlimmer. Deshalb kann es ihnen helfen, in einem kühlen, dunklen Zimmer zu liegen.
Ein Schmerztagebuch soll helfen, Auslöser der Migräne zu entdecken und zu vermeiden. Zur Behandlung und Vorbeugung der Schmerzen werden sehr häufig Medikamente eingesetzt. Darüber hinaus kommen auch Entspannungstechniken zum Einsatz. Dazu zählen zum Beispiel die progressive Muskelrelaxation und das Biofeedback-Verfahren. Als einzelne Methoden werden diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Sie können aber als Komponenten im Rahmen einer Verhaltenstherapie zum Einsatz kommen.
Akupunktur wird verbreitet zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Nach der traditionellen Lehre müssen dabei die Nadeln auf sogenannte Meridiane gesetzt werden, um eine Lebensenergie, das Qi, zu beeinflussen. Meridiane sind hypothetische Körperlinien, die verschiedene Körperteile verbinden. Um die Wirksamkeit zu untersuchen, lassen sich echte Akupunkturbehandlungen mit anderen Therapien oder mit Scheinakupunkturen vergleichen, die entweder ohne wirkliche Nadelstiche auskommen oder bei denen die Nadeln an falsche Stellen oder nicht tief genug gesetzt werden. Bislang wurden hunderte solcher Akupunkturstudien durchgeführt. Im Jahr 2000 beschloss der G-BA, die Wirksamkeit der Akupunktur gegen verschiedene Schmerzen in Modellprojekten zu analysieren. In ihrem Abschlussbericht im Jahr 2006 befanden die G-BA -Experten die Wirksamkeit der Akupunktur für zwei Arten von Schmerz für ausreichend belegt, die deshalb seit 1.1.2007 als Kassenleistung anerkannt sind.
Eine S2+IDA- Leitlinie zur „Therapie idiopathischer Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter“ bezeichnet die Akupunktur gegen Migräne bei Kindern als Maßnahme mit noch „ungeklärtem Stellenwert“. Die S2k-Leitlinie „Behandlung der Migräne und idiopathischer Kopfschmerzsyndrome in der Schwangerschaft und Stillzeit“ erwähnt, dass die Akupunktur zur Behandlung von Migräne während der Schwangerschaft und Stillzeit bislang nicht untersucht wurde.
Akupunktur zur Migräneprophylaxe soll wirken, indem feine Nadeln an Körperpunkten, die in der Lehre der traditionellen chinesischen Medizin vorgegeben sind, gesetzt werden und dadurch Vorgänge im Körper ausgelöst werden, die bewirken, dass Migräneschübe verhindert oder abgeschwächt werden.
Akupunktur zur Migräneprophylaxe wäre nützlich, wenn dadurch Migräneschübe seltener oder schwächer werden würden.
Mehrere Übersichtsarbeiten analysieren den Nutzen im Vergleich zu Nichtstun, Scheinakupunktur oder Medikamenten. Dabei zeigt sich, dass unter Akupunktur Migräneanfälle weniger schmerzhaft sind und seltener auftreten, als wenn nichts getan wird, aber vergleichbar positive Effekte haben wie eine Scheinakupunktur und zumindest gleich positive wie eine medikamentöse Therapie, deren Nutzen gegenüber Scheinmedikamenten belegt ist.
Da die Studienlage nicht eindeutig ist, Unklarheiten bzgl. der spezifischen Wirkung sweise des Akupunkturverfahrens bestehen und nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der Nutzen der Akupunktur auf einem Placebo effekt beruht, leiten wir insgesamt keine Hinweise auf einen Nutzen ab. **
Akupunktur zur Migräneprophylaxe wäre schädlich, wenn die Behandlung Nebenwirkungen hätte oder die Lebensqualität der Patienten beinträchtigen würde.
Die Akupunktur gilt insgesamt als relativ sichere Methode, bei der neben Schmerzen an der Einstichstelle lediglich seltene und überdies vermeidbare Nebenwirkungen wie Infektionen auftreten. Auch gibt es Berichte, dass Migräneattacken ausgelöst wurden.
Vergleichsstudien mit Medikamenten zeigen, dass die Akupunktur weniger Nebenwirkungen hat. So brachen aufgrund der Nebenwirkungen unter Akupunktur weniger Probanden die Behandlung ab als unter Medikamenten.
Insgesamt sehen wir deshalb Hinweise auf weniger Schäden im Vergleich zur medikamentösen Therapie.
Wir bewerten die Akupunktur zur Migräneprophylaxe als „tendenziell positiv“:
Vergleiche mit Nichtstun, Scheinakupunktur und Medikamenten sind in guten Studien untersucht. Das Verfahren liefert gleich gute Ergebnisse wie eine medikamentöse Behandlung, deren Nutzen belegt ist. Daher sehen wir insgesamt keine Hinweise auf einen zusätzlichen Nutzen. Die Nebenwirkungen fallen geringer aus als die von Medikamenten und übersteigen nicht die einer Scheinakupunktur. Daraus leiten wir Hinweise auf weniger Schäden ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben von 2001 bis 2005 große Modellversuche durchgeführt, um die Wirksamkeit der Akupunktur bei drei wichtigen Einsatzgebieten zu prüfen: bei chronischen Rückenschmerzen, chronischem Knieschmerzen und Migräne. Diese drei Krankheiten wurden ausgewählt, weil wegen früherer Studienergebnisse der Einsatz der Akupunktur als erfolgversprechend eingeschätzt wurde. Die wissenschaftlichen Studien zu den Modellversuchen wurden von den Krankenkassen finanziert. Sie waren so aufgebaut, dass die teilnehmenden Patienten nach dem Zufallsprinzip (randomisiert kontrollierte Studie ) in drei Gruppen aufgeteilt wurden:
Ausschlaggebend für die Bewertung der Akupunktur waren nun die Vergleiche zwischen den genannten drei Gruppen: Welche Linderung der Beschwerden trat bei den Patienten im jeweiligen Krankheitsbild ein? Die Ergebnisse waren sowohl für viele Schulmediziner als auch für viele Akupunkturspezialisten sehr überraschend.
Die Interpretation dieser Ergebnisse war nicht einfach und hat auch zu heftigen Kontroversen zwischen den Ärzten untereinander geführt. Die genaue Einhaltung der Vorschriften der chinesischen Medizin bei der Auswahl der richtigen Akupunkturpunkte scheint für die Wirksamkeit der Akupunktur keine maßgebliche Rolle zu spielen. Ein Teil der Ärzte hat daraus die Folgerung abgeleitet, dass die Akupunktur insgesamt nur auf einem Placebo effekt beruht. Andere Ärzte wiederum haben die genaue Auswahl der einzelnen Akupunkturpunkte kritisiert und die Gültigkeit der Studienergebnisse insgesamt infrage gestellt. Hierzu muss man wissen, dass es bei den Akupunkturärzten verschiedene Schulen gibt. So wird die Akupunktur etwa in China zum Teil anders praktiziert als in Japan oder Europa.
Das Problem mit dem Placebo effekt liegt nun darin, dass bei Schmerzen eine Vielzahl von Faktoren zur Linderung beitragen kann. Zum einen kann schon die Tatsache, dass an einer Körperstelle mit einer Nadel ein Schmerzreiz gesetzt wird, dazu führen, dass die Schmerzen an anderen Körperstellen weniger stark wahrgenommen werden. Zum anderen ist es aber auch eine alte ärztliche Erfahrung, dass viele allgemeine Betreuungsmaßnahmen, Gespräche und Zuwendung zu einer Linderung der Schmerzempfindung führen können. Deshalb wurde in den Studien zum Rückenschmerz und zum Knieschmerz sichergestellt, dass die Betreuungsintensität sowohl bei den Patienten in den Akupunkturgruppen als auch bei der Patientengruppe, die eine Standardbehandlung bekam, in etwa gleich war. Das bedeutet, dass die Zeitdauer, in der die entsprechenden Patienten bei einem Arzt oder bei einem Physiotherapeuten (z. B. zur Krankengymnastik) betreut wurden, kontrolliert und angeglichen wurde. Die Akupunkturpatienten verbrachten also ungefähr genauso viel Zeit in der Akupunkturbehandlung wie die Patienten mit Standardtherapie bei anderen Behandlungsformen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Betreuung in beiden Gruppen gleich intensiv erlebt wurde.
Trotz der umfangreichen Studienergebnisse war die Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2006 in hohem Maße umstritten. 2006 hatten im G-BA die Vertreter der Ärzte und die Vertreter der Krankenkassen jeweils gleich viele Stimmen. Im Konfliktfall geben dann die Stimmen von drei Unparteiischen Mitgliedern den Ausschlag. Die Ärzte im G-BA haben die Einführung der Akupunktur als Kassenleistung strikt abgelehnt und argumentiert, die Akupunktur beruhe auf einem bloßen Placebo effekt. Die Krankenkassen haben sich für die Einführung der Akupunktur bei Rückenschmerzen und bei Knieschmerzen eingesetzt und die drei Unparteiischen Mitglieder auch von dieser Position überzeugen können. Deshalb wurde schließlich im April 2006 die Akupunktur bei Rückenschmerzen und bei Knieschmerzen mit einem Mehrheitsbeschluss gegen die Stimmen der Ärzte in den Leistungskatalog aufgenommen.
Die Akupunkturbehandlung bei Migräne war vor allem aus zwei Gründen nicht mehrheitsfähig: Erstens wirkte die Akupunktur bei den Migränepatienten nicht besser als die Standardbehandlung mit Medikamenten, sondern war nur ähnlich wirksam. Zweitens gab es einige Probleme in der Qualität der Migränestudien; vor allem war die oben beschriebene „Zuwendungsgleichheit“ in den Migränestudien nicht erreicht worden. Die Migränepatienten in der Standardbehandlungsgruppe bekamen ihre Medikamentenrezepte, wurden ansonsten aber zeitlich viel weniger intensiv von ihren Therapeuten betreut als die Patienten in der Akupunkturgruppe.
Die Kontroverse um die Wirksamkeit der Akupunktur ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Auch die Gesundheitssysteme anderer Länder gehen mit der Frage der Kostenübernahme durch die jeweiligen Sozialversicherungen sehr unterschiedlich um. Wegweisende neue wissenschaftliche Erkenntnisse hat es seit den Beratungen des G-BA im Jahre 2006 nicht gegeben.
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Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe
Biofeedback-Therapie bei Migräne
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Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
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„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der
Ärzteschaft und der Kassen besetzt.
"„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „Ergebnisbericht“ findet sich ausschließlich in älteren Bewertungen.
Er dokumentiert unsere Recherche zu Wirksamkeit
beziehungsweise Treffsicherheit sowie zu Nutzen und Schaden einer IGeL.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
"In älteren Bewerwertungen war die „Evidenzsynthese“ eine Zusammenfassung des Ergebnisberichts.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
"„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Ärztinnen und Ärzten und Vertreterinnen und Vertretern
der Kassen besetzt - auch Patientinnen und Patienten sind an Entscheidungen beteiligt.
"„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der
Ärzteschaft und der Kassen besetzt.
"„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
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