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Unsere Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten.
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Datum der Bewertung: 12.10.2012
Die Bewertungen des IGeL-Monitors geben den Stand des Wissens wieder und werden regelmäßig aktualisiert. Versicherte finden hier aktuelle Bewertungen zu den am häufigsten angebotenen und relevantesten IGeL. Das Archiv enthält IGeL, die wir zu einem früheren Zeitpunkt bewertet haben, die wir aber nicht mehr auf Aktualisierungsbedarf prüfen.
Was bringt es, sich die Zähne und Zahnzwischenräume säubern, von Belägen befreien, polieren und fluoridieren zu lassen?
Fachgebiet | Zahn-/ Mund- und Kieferheilkunde |
---|---|
Bereich | Zähne |
Anlass | Vorbeugung |
Verfahren | Entfernen von harten und weichen Belägen, Reinigung der Zahnzwischenräume, Polieren, Fluoridieren |
Kosten | In der Regel zwischen 35 und 120 Euro pro Sitzung. |
GKV-Leistung | Für Erwachsene zweimal jährlich eingehende Untersuchung, jährlich Zahnsteinentfernung, jedes zweite Jahr Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates |
Wir bewerten die IGeL „professionelle Zahnreinigung“ bei Erwachsenen ohne Parodontitis als „unklar“.
Unter professioneller Zahnreinigung wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen verstanden, das Karies und Parodontose verhüten und so die Zähne länger gesund halten soll. Verschiedene Anbieter empfehlen, sich vierteljährlich bis jährlich die Zähne und Zahnzwischenräume säubern, von Belägen befreien, polieren und fluoridieren zu lassen. Dieses privat zu bezahlende Angebot geht über das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, das diverse Untersuchungen sowie ein jährliches Entfernen von Zahnstein umfasst.
Obwohl die professionelle Zahnreinigung sehr verbreitet ist und von vielen Anbietern und Experten sogar als unverzichtbar eingestuft wird, ist der tatsächliche Nutzen kaum untersucht. Wir fanden nur eine Studie , die uns einigermaßen verlässlich Auskunft darüber geben konnte, was die Maßnahmen am Ende für die Zahngesundheit bringen. Diese Studie zeigte, dass offenbar sogar allein eine jährliche Anleitung zur richtigen Zahnpflege ohne professionelle Zahnreinigung dazu führt, dass das Gebiss besser gepflegt wird und weniger Zahnfleischentzündungen auftreten. Der Effekt einer alleinigen PZR wurde nicht untersucht und lässt sich daher nicht abschließend beurteilen. Ob durch eine alleinige PZR die Zähne länger erhalten bleiben ist daher ebenso wenig belegt wie die Behauptung, dass die professionelle Zahnreinigung einen zusätzlichen Nutzen hat oder gar „unverzichtbar“ ist. Da auf der anderen Seite auch kaum Schäden zu erwarten sind, bewerten wir die professionelle Zahnreinigung als unklar.
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Bild: contrastwerkstatt/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/professionelle-zahnreinigung.html
Fachgebiet | Zahn-/ Mund- und Kieferheilkunde |
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Bereich | Zähne |
Anlass | Vorbeugung |
Verfahren | Entfernen von harten und weichen Belägen, Reinigung der Zahnzwischenräume, Polieren, Fluoridieren |
Kosten | In der Regel zwischen 35 und 120 Euro pro Sitzung. |
GKV-Leistung | Für Erwachsene zweimal jährlich eingehende Untersuchung, jährlich Zahnsteinentfernung, jedes zweite Jahr Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates |
Eine Anmerkung vorneweg: Im Bereich der Zahnmedizin werden Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen muss, üblicherweise nicht als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ bezeichnet. Sie werden also in der Zahnarztpraxis keiner „IGeL“ genannten Leistung begegnen, obwohl gerade auch Zahnärzte solche Leistungen anbieten. Da wir Informationsbedarf für die Versicherten sehen, wollen wir auch zahnärztliche Selbstzahlerleistungen im IGeL-Monitor beschreiben und bewerten – und der Einfachheit halber auch IGeL nennen.
Professionelle Zahnreinigung ist eine der häufigsten IGeL. Sie soll das Gebiss länger gesund erhalten, indem sie die Zähne vor Karies sowie Zahnfleisch und Halteapparat vor Entzündungen schützt. Unter professioneller Zahnreinigung können eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen verstanden werden. Auf jeden Fall entfernt der Zahnarzt oder ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter Beläge, reinigt die Zahnzwischenräume und fluoridiert die Zähne. Weitere Leistungen können dazu kommen, zum Beispiel die „Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung“. Zahnärzte empfehlen die Maßnahmen vierteljährlich bis jährlich. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei Erwachsenen die Kosten für folgende Maßnahmen, die ebenfalls dazu dienen sollen, die Zahngesundheit zu erhalten: zweimal jährlich Untersuchung der Zähne, einmal jährlich Zahnsteinentfernung (harte Beläge), jedes zweite Jahr Untersuchung des Zahnhalteapparates. Eine professionelle Zahnreinigung wird verschieden abgerechnet und kostet je nach Anzahl der Zähne in der Regel zwischen 35 und 120 Euro pro Sitzung.
Die beiden größten Bedrohungen für das Gebiss sind die Erkrankungen des Halteapparates, in dem die Zähne verankert sind (Parodontitis) sowie die Karies.
Eine Parodontitis, allgemein unter dem Begriff „Parodontose“ bekannt, kann sich aus einer Entzündung des Zahnfleischs (Gingivitis) entwickeln. Das Zahnfleisch entzündet sich, wenn dauerhaft Zahnbeläge vorhanden sind, in denen sich Bakterien befinden. Zahnbelag oder Plaque bildet sich innerhalb weniger Stunden neu. Vor allem durch Substanzen im Speichel wandelt sich die Plaque allmählich in einen harten Belag um, den Zahnstein.
Karies wiederum entwickelt sich durch häufigen Konsum süßer Speisen und Getränke dadurch, dass die im Mund vorhandenen Bakterien bei Zuckerzufuhr Säuren abgeben, die den Zahn angreifen. Fluoride, wie sie in Zahnpasten, vom Zahnarzt aufgetragenen Lacken und anderen Produkten enthalten sind, schützen vor Karies.
Weiche Beläge lassen sich mit der Zahnbürste, in den Zahnzwischenräumen mit Zahnseide oder speziellen Bürstchen entfernen. Zahnstein – also harte Beläge – dagegen kann nur in der Zahnarztpraxis mit speziellen Instrumenten entfernt werden. Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Zahnsteinentfernung wird von vielen Zahnärzten jedoch als unzureichend angesehen. Deshalb bieten sie als IGeL die professionelle Zahnreinigung an, bei der auch weiche Zahnbeläge und Verfärbungen entfernt und die Zähne fluoridiert werden.
Für die professionelle Zahnreinigung gilt eine eigene Abrechungsziffer in der Gebührenordnung für Zahnärzte mit folgenden Einzelleistungen: Entfernen der Zahnbeläge über und am Zahnfleischsaum, Reinigung der Zahnzwischenräume, Entfernen des Biofilms (der Plaque), Politur und Fluoridierungsmaßnahmen. Die Kosten werden in der Gebührenordnung mit 1,57 Euro pro Zahn beziffert. Dieser Betrag kann bei besonderen Schwierigkeiten mit entsprechenden Steigerungssätzen multipliziert werden. Neben einer Abrechnung pro Zahn sind auch Berechnungen pro Zeit oder nach Pauschalbeträgen üblich. Die professionelle Zahnreinigung muss nicht vom Zahnarzt selbst durchgeführt werden, er kann die Arbeit also auch an einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter delegieren.
Über diese Maßnahmen hinaus lassen sich weitere Leistungen über eigene Ziffern in der Gebührenordnung (als IGeL) abrechnen. So empfiehlt das Mitteilungsblatt der Berliner Zahnärzte (Heft 01, 2012): die Beseitigung von Belägen unterhalb des Zahnfleischsaums, Erstellen des Mundhygienestatus und Unterweisung in der richtigen Zahnpflege, Beseitigung scharfer Zahnkanten, Politur von Füllungen, medikamentöse antibakterielle Lokalbehandlungen und vieles mehr.
Die PZR hat kosmetische Aspekte, denn nach dem Entfernen von Zahnstein und Verfärbungen dürften die Zähne schöner aussehen. Darüber hinaus gehen Zahnarztpraxen auch von einem medizinischen Nutzen aus. So wirbt eine Praxis, die sich auf die professionelle Zahnreinigung spezialisiert hat, damit, dass die Patienten bei jährlich vier Behandlungen das ganze Jahr nicht nur „schöne, saubere, sexy Zähne“, sondern auch „gesundes Zahnfleisch“ hätten. Eine andere Praxis schreibt auf ihrer Homepage: „Es ist erwiesen, dass die professionelle Zahnreinigung einen großen Nutzen hat und damit eine sinnvolle Maßnahme für Ihre Zahngesundheit darstellt.“
Es wurde keine Leitlinie gefunden, die eine professionelle Zahnreinigung empfiehlt.
Die professionelle Zahnreinigung soll durch eine jährliche, halb- oder vierteljährliche gründliche Entfernung von weichen und harten Belägen, durch Polieren und Fluoridieren die Zähne vor Karies sowie das Zahnfleisch und den Halteapparat vor Entzündungen bewahren und so die Zahngesundheit insgesamt verbessern.
Die professionelle Zahnreinigung wäre nützlich, wenn Zähne mit den Maßnahmen länger erhalten blieben als ohne sie.
Wir haben keine Studien zu den relevanten Fragen gefunden:
Wir haben drei Studien zu weiteren Fragen rund um die professionelle Zahnreinigung gefunden, von denen zwei so gravierende methodische Mängel aufwiesen (zu wenige Probanden, zu kurze Nachbeobachtungszeit), dass wir sie nicht für die Bewertung heranziehen konnten. Übrig blieb eine Studie , aus der wir unsere Bewertung ableiten. Für diese Studie wurden 400 Probanden in vier Gruppen eingeteilt: 1. jährliche Anleitung zu richtiger Zahnpflege, 2. zweimonatliche Anleitung, 3. zweimonatliche Anleitung plus professionelle Zahnreinigung, 4. ( Kontrollgruppe ) keine Unterstützung. Es gab also keine Probanden, die nur eine professionelle Zahnreinigung bekamen. Die Probanden wurden drei Jahre lang untersucht.
Am Ende wurde festgehalten, ob das Zahnfleisch der Probanden entzündet ist, wie viel weichen Zahnbelag sie haben und wie oft sie die Zahnzwischenräume säubern. Das Ergebnis: Alle Gruppen zeigten Verbesserungen. Die Verbesserungen in den drei Gruppen, die eine Anleitung alleine oder mit professioneller Zahnreinigung bekamen, waren größer als die Verbesserungen in der Kontrollgruppe ohne Unterstützung. Die Effekte in den Gruppen mit Anleitung alleine oder mit zusätzlicher professioneller Zahnreinigung waren gleich groß.
Diese Ergebnisse lassen zwei Schlüsse zu: Der von Anbietern in Aussicht gestellte Nutzen , dass professionelle Zahnreinigung die Zahngesundheit verbessert, lässt sich aufgrund fehlender Studien ebenso wenig belegen wie eine Vermeidung von Karies oder eine Entzündung des Halteapparates.
Eine Studie zeigt lediglich, dass eine jährliche Anleitung zur richtigen Zahnpflege, ob alleine oder in der Gruppe, Menschen offenbar dazu bringt, Zähne und Zahnzwischenräume besser zu pflegen, was sich direkt in einer geringeren Rate an Zahnfleischentzündungen niederschlägt. Indirekt lässt sich folgern, dass sich dann vermutlich auch die Zahngesundheit verbessert. Eine professionelle Zahnreinigung bringt jedoch keinen zusätzlichen Nutzen .
Die professionelle Zahnreinigung wäre schädlich, wenn sie Nebenwirkungen hätte und die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigen würde.
Keine der Studien untersuchte mögliche Schäden. Bei der professionellen Zahnreinigung (ohne eine Reinigung der tiefen Taschen, die nur bei einer Parodontitis notwendig wäre) handelt es sich um ein Verfahren, bei dem keine direkten Schäden zu erwarten sind. Von der Reinigung der tiefen Zahnfleischtaschen unterhalb des Zahnfleischsaums, dem so genannten subgingivalen Scaling ist jedoch bekannt, dass es dabei zu Blutungen, Schmerzen und Beschädigungen des Zahnschmelzes und des Halteapparates kommen kann. Dieses Verfahren wird bei der üblichen professionellen Zahnreinigung jedoch nicht angewandt.
Insgesamt leiten wir keine Hinweise auf Schäden der professionellen Zahnreinigung ab.
Wir bewerten die professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis (Abbau des Zahnhalteapparats) als „unklar“.
Hintergrund ist, dass sich keine aussagekräftige Studie finden ließ, die einen Nutzen der professionellen Zahnreinigung belegt. Gleichzeitig sehen wir aber auch keine Hinweise auf einen Schaden.
Wie es sich mit Nutzen und Schaden der professionellen Zahnreinigung verhält, wenn sie zusätzlich zum Prophylaxe-Angebot der gesetzlichen Kassen wahrgenommen wird, ist ebenso unklar.
Da der IGeL-Monitor alleine nach dem medizinischen Nutzen fragt, ist ein möglicher kosmetischer Nutzen der PZR nicht Gegenstand dieser Bewertung.
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Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „Ergebnisbericht“ findet sich ausschließlich in älteren Bewertungen.
Er dokumentiert unsere Recherche zu Wirksamkeit
beziehungsweise Treffsicherheit sowie zu Nutzen und Schaden einer IGeL.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
"In älteren Bewerwertungen war die „Evidenzsynthese“ eine Zusammenfassung des Ergebnisberichts.
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"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
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"Eine „Kontrollgruppe“ ist ein Bestandteil hochwertiger wissenschaftlicher (klinischer) Studien. Hier werden zwei Gruppen von Patientinnen und Patienten miteinander verglichen: Eine
Gruppe wird mit dem Verfahren, dessen Effekt ermittelt werden soll,
behandelt oder untersucht, die andere dient als Kontrollgruppe. Die
Kontrollgruppe bekommt meist ein sogenanntes Placebo, also eine
Scheinbehandlung.
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
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