Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz wird erneut im G-BA beraten

Essen, 18. August 2015

Weil der IGeL-Monitor zu einer positiven Einschätzung der Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz kam, wird nun darüber beraten, ob die Maßnahme Kassenleistung werden soll.

Grünes Licht für eine Beratung der Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz gab jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA . Der G-BA ist das Gremium, das über die Einführung neuer Kassenleistungen entscheidet. Bislang müssen Patientinnen und Patienten die Stoßwellentherapie aus ihrem eigenen Portmonee bezahlen. Den Antrag, darüber zu beraten, brachte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ein. Bis 30. August können nun Firmen, Ärzteverbände und andere Einrichtungen beim G-BA anhand eines Fragebogens ihre Einschätzungen über die Leistung abgeben. Der G-BA hat bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit einem ausführlichen Gutachten beauftragt, das ihn bei seiner Entscheidung unterstützen wird, ob die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz Kassenleistung werden soll.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der G-BA mit der Stoßwellentherapie befasst. Bereits 1997 beantragte die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Beratung über ein ganzes Bündel von Indikationen. Damals sah der G-BA Wirksamkeit und medizinische Notwendigkeit als nicht ausreichend belegt an. 2004 kam ein Gutachten des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes , kurz MDS , zu dem Schluss, dass trotz aktueller Studien eine erneute Beratung im G-BA nicht nötig sei.

Wieder zehn Jahre später, im September vergangenen Jahres, veröffentlichte dann der IGeL-Monitor des MDS die Bewertung der Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz. Die Bewertung fiel „tendenziell positiv“ aus, denn es gab gute Übersichtsarbeiten , die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass die Stoßwellentherapie Fersenschmerzen besser lindert als eine Scheinbehandlung. Zwar sahen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors auch Belege für Schäden, da die heftigen Schallstöße der Stoßwellentherapie Schmerzen und Rötungen verursachen können, doch in der Bilanz schätzten sie den Nutzen für die Betroffenen höher als den Schaden ein. Diese günstige Einschätzung gilt jedoch nicht für alle Anwendungen: Zur Behandlung des Tennisarms war die Stoßwellentherapie zuvor mit „tendenziell negativ“ und bei der Kalkschulter mit „unklar“ bewertet worden.

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten "Selbstzahlerleistungen". Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) . Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

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IGeL-Monitor
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