Aus für staatlich gefördertes IGeL-Coaching

Essen, 16. August 2012

Nach anhaltenden Protesten der Kassen und anderer Institutionen hat das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung von IGeL-Coachings eingestellt.

Nach einer kleinen Anfrage der gesundheitspolitischen Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, Biggi Bender, warum das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) IGeL-Coaching finanziell unterstütze, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer Stellungnahme vom 13. Juni diese Praxis zunächst verteidigt. Schließlich gehörten Ärztinnen und Ärzte „zum antragsberechtigten Kreis der freien Berufe“. Dass IGeL „häufig mit hohem gesundheitlichem Risiko verbunden“ seien, wie Bender betont hatte, sei nicht Gegenstand der Antragsprüfung. Um Verstöße gegen das Berufs- und Vertragsrecht hätten sich die ärztlichen Körperschaften zu kümmern.

Nachdem einige Medien, unter anderem auch der IGeL-Monitor, über die Förderpraxis berichtet hatten, und sich die Proteste häuften, reagierte das BAFA und kündigte an, die Förderung einzustellen. Gegenüber IGeL-Monitor bestätigte das BAFA: „Es trifft in der Tat zu, dass Beratungen und Schulungen zum Thema IGe-Leistungen nicht mehr gefördert werden. QM-Beratungen [Anmerkung der Redaktion: QM steht für Qualitätsmanagement] können nur noch gefördert werden, wenn sie sich auf die Aufbau- und Ablauforganisation beziehen und keine der thematisierten Leistungen enthalten. Dies gilt im übrigen auch für alle anderen Beratungsarten.“ Allerdings müssen die entsprechenden Richtlinien erst noch angepasst werden.

„Was auch immer das BAFA dazu bewogen hat, seine Richtlinien zu ändern“, sagt Stefan Gronemeyer vom MDS , Herausgeber des IGeL-Monitors, „wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Die Tatsache, dass Ärztinnen und Ärzte natürlich auch als Unternehmer handeln müssen, darf nicht bedeuten, dass das Verkaufen von IGe-Leistungen dabei im Vordergrund steht.“

Noch wirbt etwa die Agentur „Profitraining“ mit der staatlichen Förderung. Sobald die Richtlinien geändert sind, treffen diese und ähnliche Werbeaussagen jedoch nicht mehr zu. Das BAFA gehe deshalb davon aus, „dass die besagte Agentur nach Veröffentlichung der Neufassung der Richtlinien die entsprechenden Änderungen vornehmen wird“.

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IGeL-Monitor
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