„Baby-Fernsehen“ unbedenklich, aber auch ohne Nutzen

PRESSEMITTEILUNG DES MDS Berlin/Essen , 12. Juli 2016

Die meisten Eltern möchten ihr ungeborenes Baby öfter sehen als die Krankenkasse bezahlt. Aus medizinischer Sicht spricht weder etwas dafür noch dagegen. Zu diesem Ergebnis kommt der IGeL-Monitor in seiner aktuellen Bewertung von ergänzenden Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft.

Für schwangere Frauen bieten Ärztinnen und Ärzte neben den regulären Maßnahmen ergänzende Ultraschalluntersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Diese müssen die Patientinnen selbst bezahlen. Doch hat das zusätzliche Nachsehen, „ob alles in Ordnung ist“ auch einen medizinischen Nutzen ? Oder kann es sogar schaden? Der IGeL-Monitor ist diesen Fragen in seiner aktuellen Bewertung nachgegangen und fand weder ausreichende Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden. Daher bewerten die Expertinnen und Experten des IGeL-Monitors diese IGeL mit „unklar“.

Während einer Schwangerschaft kreisen die Gedanken der Eltern häufig um das werdende Kind. Entwickelt es sich gut? Wird es gesund sein? Außerdem möchten sie möglichst hautnah miterleben, wie es Woche für Woche wächst und gedeiht. Ärztinnen und Ärzte bieten für beide Motive, Sorge wie Neugierde, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen als IGeL an, die umgangssprachlich auch „Baby-Fernsehen“ genannt werden. Je nach Verfahren und Steigerungssatz kostet diese IGeL zwischen 20 und 200 Euro.

Für die aktuelle Bewertung hat das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors Studien gesucht, die darüber Auskunft geben, ob mit Hilfe ergänzender Ultraschalluntersuchungen zum Beispiel die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduziert werden kann, ob Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder auch Geburtsrisiken besser erkannt werden können, und ob die elterliche Bindung an das Kind stärker wird. Außerdem sollten die Studien zeigen, ob man für Mutter und Kind mit Schäden rechnen muss. In den wissenschaftlichen Datenbanken wurden insgesamt zwei Übersichtsarbeiten sowie eine Einzelstudie gefunden, die für die Beantwortung der Fragen herangezogen werden konnten. Ergebnis: Insgesamt betrachtet fanden die Studien weder ausreichende Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden.

Der zusätzliche Ultraschall in der Schwangerschaft hat also seinen harmlosen Namen „Baby-Fernsehen“ zu Recht. Eltern können getrost ihrer Neugier nachgeben, ohne Schäden befürchten zu müssen, sofern sie dafür die Mühe und das IGeL-Honorar aufbringen wollen. Medizinisch sinnvoll, geschweige denn notwendig, sind die Untersuchungen allerdings nicht.

Die  deutschen Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) sehen bereits umfangreiche Untersuchungen und Hilfen für werdende Eltern vor, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Diese Richtlinien zählen im internationalen Vergleich zu den umfangreichsten Leistungskatalogen. Kaum ein anderes Land bietet Schwangeren neben vielen anderen Leistungen gleich drei Ultraschall-Termine an, die dazu dienen, mögliche Komplikationen in der Entwicklung des Kindes frühzeitig zu entdecken. Sollte eine der Untersuchungen ergeben, dass etwas nicht regulär verläuft, sind weitere Untersuchungen Kassenleistung.

Die umfangreichen Kassenleistungen sind nicht unbegründet: So starben von den gut 700.000 Kindern, die im Jahr 2014 in Deutschland geboren wurden, mehr als 2.000 im ersten Jahr nach der Geburt. Häufige Gründe dafür waren zum Beispiel angeborene Fehlbildungen, Störungen des fetalen Wachstums und der Schwangerschaftsdauer sowie Komplikationen während der Schwangerschaft. Um solche für Mutter und Kind potenziell gefährlichen Umstände möglichst früh erkennen und eventuell darauf reagieren zu können, ist der Ultraschall eines der wichtigsten Verfahren.

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten "Selbstzahlerleistungen". Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) . Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ ist die 37. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

  • „positiv“ 0
  • „tendenziell positiv“ 3
  • „unklar“ 1
  • „tendenziell negativ“ 14
  • „negativ“ 3

2 IGeL-Bewertungen wurden vom Netz genommen, da sie aktuell überarbeitet werden. 4 weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Zur Bewertung der IGeL „Ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ im IGeL-Monitor.

Pressekontakt:

IGeL-Monitor
Dr. Christian Weymayr
Tel.: 01577 6811061
E-Mail: presse@igel-monitor.de