Laser bei bestimmten Blutschwämmchen ohne Vorteil

PRESSEMITTEILUNG DES MDS Essen, 9. April 2015

Bei vielen Säuglingen entstehen kurz nach der Geburt Blutschwämmchen. Meist verschwinden sie von selbst. Sie mit dem Farbstofflaser entfernen zu lassen, bringt keine besseren Resultate.

Bei etwa jedem zehnten neugeborenen Kind, bei Frühgeborenen noch häufiger, bilden sich in den ersten Tagen oder Wochen nach der Geburt flache oder erhabene, rote Flecken auf der Haut. Oft handelt es sich dabei um Blutschwämmchen, fachsprachlich Hämangiome. Sie entstehen aus fehlgebildeten Blutgefäßen. Typischerweise werden sie im ersten Lebensjahr zunächst größer, um danach bis zum neunten Lebensjahr wieder von selbst zu verschwinden. Meist verläuft die Entwicklung unkompliziert, vor allem, wenn das Blutschwämmchen scharf begrenzt ist, nicht allzu schnell wächst und an Armen, Beinen oder am Rumpf liegt.

Ob es sich tatsächlich um ein unkompliziertes Blutschwämmchen handelt, sollte unbedingt eine Hautärztin oder ein Hautarzt feststellen. Denn ein Blutschwämmchen kann aufgrund seiner Lage oder seines schnellen Wachstums ernsthafte Probleme verursachen und es kann leicht mit anderen, weniger harmlosen Hautbildungen verwechselt werden. Sind Probleme zu befürchten, kann die Behandlung Kassenleistung sein. Möchte man aber ein unkompliziertes Blutschwämmchen aus kosmetischen Gründen entfernen lassen, muss man die Kosten selbst tragen. Denn dann handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Üblicherweise kommen für die Behandlung Laser, Vereisen, Medikamente oder selten auch Operationen zum Einsatz.

Ist die Entfernung eines unkomplizierten Blutschwämmchens also gut angelegtes Geld, wenn man sein Kind vor Schönheitsmakeln bewahren möchte? Das Team des IGeL-Monitors ist der Frage nachgegangen, welchen Nutzen und welchen Schaden man von einer Behandlung mit einem der beiden üblichen Laser, dem Farbstofflaser, erwarten kann. In der wissenschaftlichen Literatur fand sich dazu eine aussagekräftige Untersuchung: In der Studie wurden 121 Säuglinge mit Blutschwämmchen auf zwei Gruppen aufgeteilt, wobei die eine Gruppe eine Farbstofflaser-Behandlung und die andere keine Behandlung bekam.

In beiden Gruppen war das Ergebnis gleich: Die Blutschwämmchen hatten sich nach einem Jahr bei zwei von vier Kindern zurückgebildet und nach fünf Jahren bei drei von vier Kindern. Bei einem von zehn Kindern wurde nach fünf Jahren die Haut chirurgisch nachkorrigiert. Ein Nutzen konnte also nicht gezeigt werden, ein leichter Schaden jedoch schon: Die behandelten Hautstellen zeigten häufiger helle Verfärbungen, Narben und Gewebeschwund.

Da die Therapie also keinen Vorteil zu bringen scheint, aber Nachteile haben kann, bewertet der IGeL-Monitor die IGeL „Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säugling“ mit „tendenziell negativ“.

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten "Selbstzahlerleistungen". Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) . Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säugling“ ist die 34. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

  • „positiv“ 0
  • „tendenziell positiv“ 4
  • „unklar“ 13
  • „tendenziell negativ“ 13
  • „negativ“ 4

Davon wurden 10 IGeL-Bewertungen bereits aktualisiert. 4 weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Zur Bewertung der IGeL "Laserbehandlung von Blutschwämmchen bei Säuglingen"


Pressekontakt:

IGeL-Monitor
Dr. Christian Weymayr
Tel.: 01577 6811061
E-Mail: presse@igel-monitor.de