Regierung fördert Schulungen zum IGeL-Verkauf

Essen, 19. Juni 2012

Die Bundesregierung stellt klar: Ärztinnen und Ärzte gehören zu den freien Berufen und sind somit berechtigt, Finanzhilfen für Kurse zu beantragen, in denen sie das Verkaufen von individuellen Gesundheitsleistungen lernen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Praxiscoachings, die dem Zweck dienen, den Verkauf von IGeL zu optimieren. Darauf wies die Bundestagsabgeordnete der Grünen Biggi Bender in einer Anfrage an die Bundesregierung im Juni (Frage Nr. 54) hin. Sie fragte, wie die Bundesregierung diese Förderung begründet, schließlich wären IGeL „häufig mit hohem gesundheitlichen Risiko verbunden“ und hätten „überwiegend keinen gesundheitlichen Nutzen “. Das „Forum Gesundheitspolitik“ stellte die Anfrage und die Antwort ins Internet.

In dem Praxiscoaching, auf das Bender konkret verweist, werden beim konsequenten Anbieten von IGeL zum Beispiel im Bereich Zahn- und Augenmedizin Zusatzgewinne im fünfstelligen Eurobereich in Aussicht gestellt. Nach Angaben des Coaching-Anbieters werden Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams im Praxiscoaching „auf die wichtigsten Erfolgsfaktoren trainiert“. Sie lernen, „eigene gedankliche Barrieren zu überwinden“ und üben „einfache und unaufdringliche Formulierungen“ ein, um die „Patientinnen und Patienten leicht und schnell vom Sinn und Nutzen einer "Selbstzahlerleistung" zu überzeugen“. Einwände sollten nicht als Ablehnung begriffen werden, sondern als Zeichen, dass die Patientinnen und Patienten gedanklich kurz vor einem „Ja“ stehen. Zudem erhebt der Anbieter im Rahmen des Coachings Praxisdaten und prüft für jede "Selbstzahlerleistung" „die preisliche Positionierung und Wirtschaftlichkeit“. Außerdem stellt er einen „Produktivitäts- und Rentabilitätsindex“ auf und verbindet ihn mit einer „Patientenklassifikation“. Weiter heißt es, das BAFA übernähme die Hälfte der Rechnungssumme, und zwar bei Praxen mit männlichen Inhabern bis 3000 Euro, bei Praxen mit weiblicher Inhaberin in unbegrenzter Höhe.

Auf die Anfrage Benders antwortete Staatssekretär Bernhard Heitzer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 13. Juni: Mit der Förderung solle „die Leistungsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie der freien Berufe gesteigert werden.“ Und weiter: „Ärztinnen und Ärzte gehören zum antragsberechtigten Kreis der Freien Berufe. Maßnahmen der Verkaufsoptimierung fallen in den Bereich der Verbesserung von Vertrieb und Umsatz eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Praxis.“ Das BAFA prüfe die Vereinbarkeit der Anträge mit den Förderrichtlinien, bewerte jedoch nicht die konkreten Produkte und Dienstleistungen, die die geförderten Unternehmen anbieten. Etwaige Verstöße gegen das Berufs- oder Vertragsrecht zu ahnden, sei Aufgabe der ärztlichen Körperschaften, so Heitzer.

Anbieter:
www.profitraining.de/medizin1.php

Anfrage und Antwort:http://www.forum-gesundheitspolitik.de/dossier/PDF/SchriftlFrageBBenderAntwBR13.6.12.pdf

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