Wenn die Praxiskasse klingelt

IGeL-Presseseminar 2016 Essen, 12. April 2016

Presseseminar beim IGeL-Monitor zum Thema Markt und Evidenz der Individuellen Gesundheitsleistungen; Akupunktur in der Schwangerschaft als neue Bewertung vorgestellt

Der Markt der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird weiter wachsen. Davon sind Vertreterinnen und Vertreter des IGeL-Monitors, der Verbraucherzentrale NRW, der Krankenkassen und der Ärzteschaft überzeugt. Deshalb sei es wichtig, Patienten mit zuverlässigen Informationen zu diesen Leistungen zu versorgen. „Der mündige Patient fällt nicht vom Himmel“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) , bei einem Presseseminar in Essen. Der MDS ist Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors. IGeL sind Untersuchungen oder Therapien, die gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen müssen und die Ärztinnen und Ärzte ohne Qualitätsprüfung anbieten können.

Welche Regeln für IGeL gelten, welche Probleme Patientinnen und Patienten melden und wie der IGeL-Monitor arbeitet, wurde mit verschiedenen Print-, Radio- und Fernsehmedien diskutiert. „Viele der angebotenen Leistungen haben keinen wissenschaftlich belegten Nutzen oder sind überhaupt nicht wissenschaftlich untersucht“, kritisierte Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS . Deshalb fordert sie: „Wir müssen die evidenzbasierte Medizin mehr in die Ärzteschaft bringen.“

Von „Abzocke“ spreche der IGeL-Monitor aber nicht, betonte Projektleiter Dr. Christian Weymayr: „Ärztinnen und Ärzte sind vermutlich ebenso medizinisch wie auch ökonomisch motiviert, IGeL anzubieten.“ So gäbe es Fortbildungen, in denen das Vermarkten von IGeL vermittelt werde. Als Laie könne man meist nicht einschätzen, ob der gesundheitliche Nutzen oder der ärztliche Extra-Umsatz im Vordergrund stehe. Hier biete der IGeL-Monitor Hilfestellung an.

Wie groß die Verunsicherung häufig ist, erfährt der IGeL-Monitor in seinen Zuschriften. Explizit Beschwerden von Patientinnen und Patienten sammelt das Portal „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen. Knapp 2.000 gingen seit dem Start 2014 ein, die meisten betrafen Augenärzte (35%), Frauenärzte (17%), Zahnärzte (11%), Hautärzte und Orthopäden (jeweils 10%). „Patientinnen und Patienten fühlen sich unter Druck gesetzt und erhalten keine Information über Kassenalternativen oder über den Nutzen der IGeL“, sagte Projektleiterin Christiane Rock. „Damit verstößt die Ärzteschaft gegen rechtliche Vorschriften.“ Eine fehlerhafte Aufklärung oder unsachliche Beeinflussung mache es Laien unmöglich, selbstbestimmt zu entscheiden.

Dass der Beratungsbedarf steige, sieht auch Dr. Andreas Meusch, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG): „ GKV -Versicherte setzen sich immer kritischer mit Empfehlungen ihres Arztes und der Sinnhaftigkeit medizinischer Leistungen auseinander.“ Meusch appellierte an die Ärzteschaft, sich des Themas anzunehmen.

Die Mehrheit der Ärzteschaft gehe „verantwortungsbewusst und zurückhaltend“ mit IGeL um, sagte Bernd Zimmer, Hausarzt und Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein: „IGeL sind kein Selbstzweck und nicht dazu da, das Portemonnaie der Ärztinnen und Ärzte zu füllen.“ Die Ärztekammer Nordrhein bearbeite etwa 80 Vorgänge zu Verdachtsfällen pro Jahr – bei insgesamt 80 Millionen Behandlungsfällen. Die Kammer reagiert auf Meldungen, ein aktives „Monitoring machen wir nicht“. Wichtig sei es, dass „Ärzte sachlich informieren, Wahlmöglichkeiten aufzeigen, Vor- und Nachteile erörtern und mit dem Patienten eine gemeinsame Entscheidung treffen“, betonte Bernd Zimmer und verwies auf den Beschluss des Deutschen Ärztetages 2006 zum Umgang mit IGeL. Der IGeL-Monitor, sagte der Ärztevertreter, „ist ein sinnvolles Instrument“. Auch die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein stehe für Ratsuchende in Sachen IGeL zur Verfügung.

Die Menge der abgerechneten oder angebotenen IGeL wird nicht systematisch erfasst. Anhaltspunkte liefern vor allem Umfragen der Techniker Krankenkasse, der AOK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Danach hat jeder zweite bis dritte GKV -Versicherte bereits IGeL angeboten bekommen oder selbst danach gefragt. Laut einer Umfrage der Stiftung Gesundheit von 2014 machen IGeL über alle Arztgruppen gemittelt 6,3 Prozent des Praxisumsatzes aus.

36 ärztliche Leistungen hat der IGeL-Monitor mittlerweile bewertet, keine davon erhielt ein „positiv“, vier immerhin ein „tendenziell positiv“. Kritik von Fachgesellschaften gab es zwar bisweilen, einen Fehler bei der Nutzen bewertung habe die Ärzteseite dem Team aber noch nie nachweisen können, so Stefan Gronemeyer. Wie aufwändig die Bewertung ist, erklärte Michaela Eikermann: „Wir bieten eine evidenzbasierte Gesundheitsinformation, wie sie im Positionspapier ,Gute Praxis Gesundheitsinformation' definiert ist. Nach einer systematischen Literaturrecherche stellen wir die möglichen Aussagen zu Nutzen und Schaden dar, verständlich und unabhängig.“

Seine Transparenz hat der IGeL-Monitor nun weiter ausgebaut: Jede neue Bewertung ist noch ausführlicher dokumentiert, von den Autoren bis zu den verwendeten Studien . Als Beispiel stellte Michaela Eikermann die jüngste Bewertung vor, die Akupunktur in der Schwangerschaft. Das wissenschaftliche Team fand fünf relevante Übersichtsarbeiten und drei Einzelstudien. Die Studien zeigten zwar positive Effekte der Akupunktur, aber diese Effekte seien durchgehend klein. Zudem sei die Qualität der Studien oft mangelhaft. Es gebe geringe Hinweise auf einen Nutzen bei Rückenschmerzen oder Übelkeit in der Schwangerschaft, mögliche Schäden seien sehr gering. „Deshalb bewerten wir die Akupunktur in der Schwangerschaft mit ,unklar'.“

Pressekontakt: 

IGeL-Monitor
Dr. Christian Weymayr
Tel.: 01577 6811061
E-Mail: presse@igel-monitor.de