Persönliches Gespräch
Welche Rolle spielt das persönliche Gespräch für das IGeL-Marketing?
Wenn Versicherte in den Behandlungsraum kommen, bringen sie vielleicht schon den Wunsch nach einer IGeL mit, sei es, weil sie von Bekannten oder Medien davon gehört haben, oder in der Praxis selber auf die Leistung hingewiesen worden sind. Wenn Versicherte die Ärztin oder den Arzt dann auf eine IGeL ansprechen, dient das Gespräch neben der Aufklärung auch dazu, die IGeL zu verkaufen. Sprechen Versicherte eine IGeL nicht von sich aus an, kann das Gespräch auch dazu dienen, den Wunsch nach einer IGeL zu wecken.
Was ist im Gespräch erlaubt und was nicht?
Es gibt keine einheitlichen Empfehlungen, ob die Versicherten unaufgefordert auf IGeL angesprochen werden dürfen. Die Ärztekammern halten es für zulässig. So heißt es beispielsweise in dem „Wegweiser IGeL-Leistungen" der Ärztekammer Berlin: „Ihre Ärztin/Ihr Arzt darf Sie in sachlicher und unaufdringlicher Weise über diese Wunschleistungen informieren, Sie jedoch nicht zur Inanspruchnahme drängen. Sie sollen sich frei entscheiden können, ob Sie von dem zusätzlichen Angebot Gebrauch machen wollen. Die Ärztin/der Arzt ist dazu verpflichtet, Sie vor der Leistungserbringung zu informieren und zu beraten, so dass Sie von dem medizinischen Angebot auch Abstand nehmen können.“
Auf der Internetseite des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) findet sich die Checkliste: Selbst zahlen? Dort weisen Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Verhaltensweisen hin, die nicht akzeptabel sind. Ein Beispiel: „In keinem Fall darf Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine medizinisch notwendige Untersuchung oder Behandlung ablehnen, wenn Sie sich gegen eine vorgeschlagene IGeL entschieden haben. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus diesem Grund Ihre Behandlung ablehnt, informieren Sie die für Ihr Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung .“
Der IGeL-Monitor hat in der Rubrik „Tipps“ die wichtigsten 15 Regeln im IGeL-Markt zusammengefasst, die Versicherten, Ärztinnen und Ärzten eine gute Orientierung geben, was im IGeL-Markt erlaubt ist und was nicht.
Wie sollten sich Versicherte im Gespräch verhalten?
Das Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) weist in der Checkliste: Selbst zahlen? auch auf das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten hin: "Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen allein die Patientinnen und Patienten. Deshalb sollten sie sich aus verschiedenen unabhängigen Quellen informieren und prüfen, ob die Leistungen, die ihre Ärztin oder ihr Arzt vorschlägt, für sie von Nutzen sind." Der Ratgeber plädiert dabei für Offenheit: "Wenn Patientinnen oder Patienten Zweifel am Sinn einer IGeL haben, oder eine IGeL ablehnen möchten, sollten sie das offen gegenüber der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens ansprechen."
Auf keinen Fall sollten sich Patientinnen und Patienten im Gespräch unter Druck setzen lassen: "Die Ärztin oder der Arzt darf nicht darauf drängen, dass Sie IGeL in Anspruch nehmen sollen. Wenn Sie meinen, dass dies der Fall ist, dann informieren Sie die für Ihr Bundesland zuständige Ärztekammer darüber."