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Kann die Lichttherapie die Stimmung bei einer Winterdepression aufhellen?
Fachgebiete | Neurologie , Psychiatrie und Psychotherapie , Innere Medizin , Allgemeinmedizin |
---|---|
Bereich | Psyche |
Anlass | Saisonal depressive Störung |
Verfahren | Behandlung mit Licht |
Kosten | Pro Sitzung zwischen 7 und 13 Euro |
GKV-Leistung | Behandlung mit Antidepressiva und in bestimmten Fällen auch Psychotherapie bei saisonalen und anderen Formen der Depression |
Wir bewerten die Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung als „tendenziell positiv“.
Depressive Störungen können in der dunklen Jahreszeit als so genannte Winterdepression gehäuft auftreten. Da es vielleicht die Dunkelheit ist, die „auf’s Gemüt schlägt“, liegt der Versuch nahe, die Stimmung durch zusätzliche Lichtzufuhr „aufzuhellen“. Eine Lichttherapie ist nur zur Behandlung bestimmter Hautprobleme eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Behandlung der Winterdepression (und anderer Formen der Depression, die hier nicht besprochen werden) ist die Lichttherapie immer eine IGeL.
Auch wenn die gefundenen Untersuchungen und Übersichtsarbeiten kein einheitliches Bild zum Nutzen der Therapie liefern, kommen einige zu dem Schluss, dass die Lichttherapie die depressiven Beschwerden etwas besser lindert als eine Scheinbehandlung. Kopfschmerzen, Müdigkeit und ähnliche Beschwerden treten dagegen nicht häufiger auf als bei einer Scheinbehandlung. Auch enthält die Lichtstrahlung keinen UV-Anteil mehr, sodass sie unbedenklich ist.
Erstellt am:
Letzte Aktualisierung:
Bild: Rocky89/Thinkstock
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/lichttherapie-bei-saisonal-depressiver-stoerung-winterdepression.html
Fachgebiete | Neurologie , Psychiatrie und Psychotherapie , Innere Medizin , Allgemeinmedizin |
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Bereich | Psyche |
Anlass | Saisonal depressive Störung |
Verfahren | Behandlung mit Licht |
Kosten | Pro Sitzung zwischen 7 und 13 Euro |
GKV-Leistung | Behandlung mit Antidepressiva und in bestimmten Fällen auch Psychotherapie bei saisonalen und anderen Formen der Depression |
Eine Lichttherapie, auch Phototherapie oder Bright-light-Therapie genannt, soll den Organismus mit zusätzlichem Licht versorgen. Nimmt man die Volksweisheit, wonach sich Stimmungen „aufhellen“ lassen, wörtlich, sollten sich zumindest leichte Depressionen, die womöglich mit der Dunkelheit in Zusammenhang stehen, mit Licht behandeln lassen. Zur Behandlung der Schuppenflechte ist eine Lichttherapie mit UV-Strahlungsanteilen zusammen mit medizinischen Bädern als so genannte Balneophototherapie seit 2010 GKV -Leistung. Bei einer saisonal depressiven Störung oder „Winterdepression“ ist die Lichttherapie dagegen eine IGeL. Sie kann zuhause oder in der Praxis erfolgen. In der Praxis kann sie pro Sitzung etwa zwischen 7 und 13 Euro kosten.
Eine Sonderform der Depression ist die saisonale depressive Störung. Sie wird mit Lichtmangel in der dunklen Jahreszeit in Zusammenhang gebracht. Patienten leiden über einen längeren Zeitraum so stark unter deutlich gedrückter Stimmung, Interesselosigkeit, Antriebsminderung und Selbstzweifel, dass sie ihren Alltag nur schwer oder im Extremfall gar nicht bewältigen können. Depressionen sind häufig auch mit körperlichen Beschwerden verbunden. Die Schwere der Depression reicht von leichten depressiven Verstimmungen bis hin zu schweren Verläufen, die einen klinischen Aufenthalt notwendig machen.
Leichte depressive Episoden von bis zu zwei Wochen müssen der aktuellen Leitlinie „Unipolare Depression“ zufolge nicht behandelt werden, da es zunächst ausreichend erscheint, wenn der Arzt den Patienten beobachtet. Länger anhaltende leichte sowie mittelschwere Episoden sollten mit Psychotherapie und schwere Episoden zusätzlich mit Medikamenten behandelt werden. Um einen Rückfall zu vermeiden, sollten die Medikamente in Absprache mit dem Arzt mehrere Monate über die Depression hinaus eingenommen werden.
Bei einer saisonalen Depression können laut Leitlinie u.a. körperliches Training und/ oder eine Lichttherapie (Empfehlung siehe unten) in Betracht gezogen werden.
Gemäß der Leitlinie „Unipolare Depression“ werden für eine Lichttherapie Strahlenquellen verwendet, die helles, weißes, floureszierendes Licht abgeben, aus dem der UV-Anteil herausgefiltert wurde. Die verwendeten Lichtstärken (2.500 bis 10.000 Lux) liegen unter der Helligkeit eines bedeckten Sommertages (20.000 Lux), aber deutlich über der eines normal beleuchteten Zimmers (500 Lux). Nach dem Aufstehen am Morgen sollen die Patienten täglich über zwei bis vier Wochen für eine halbe bis zwei Stunden direkt in die nahe Lichtquelle sehen. Es kommen jedoch auch andere Lichtarten und -stärken sowie andere Tageszeiten und Therapiemodi zum Einsatz.
Für den Heimgebrauch werden Lichttherapiegeräte, Lichtwecker, Lichttherapiebrillen und Lichtduschen angeboten, die – laut Hersteller – erschöpften, griesgrämigen, lustlosen und schlappen Menschen Energie und gute Laune zurück bringen können. Die Lichttherapie wird auch „natürliches Antidepressivum“ genannt.
Die S3-Leitlinie „Unipolare Depression“ von 2009 sieht ausreichende Belege für eine „starke Empfehlung“: Eine Lichttherapie sollte bei Patienten erwogen werden, die in der dunklen Jahreszeit immer wieder unter leichten bis mittelschweren depressiven Episoden leiden.
Die Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung soll wirken, indem sie Lichtmangel als Ursache für die Depression ausgleicht.
Die Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung hätte dann einen Nutzen , wenn das Betrachten der verwendeten Lichtquelle depressive Störungen lindern oder beheben könnte.
Wir haben einige Übersichtsarbeiten gefunden, die insgesamt über ein Dutzend prinzipiell aussagekräftige Studien auswerten. Diese üppige Datenlage wird jedoch dadurch geschwächt, dass die Lichttherapie nicht standardisiert ist, sodass Tageszeit, Behandlungsdauer und Lichtintensität von Studie zu Studie schwanken. Ebenso unterschiedlich sind die Arten der Scheinbehandlung in der Kontrollgruppe , die gedämpftem oder schwachem rotem Licht ausgesetzt werden. Denkbar ist auch, dass Patienten den Effekt von starkem Licht im Vergleich zu schwachem Licht überbewerten, was zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen könnte.
Für unsere Bewertung sind zwei Übersichtsarbeiten ausschlaggebend. Die eine Arbeit, auf die sich auch die S3-Leitlinie „Unipolare Depression“ überwiegend stützt, ermittelt eine signifikante Überlegenheit der Lichttherapie gegenüber Scheinbehandlung sowohl beim Lindern als auch Beheben von saisonalen depressiven Störungen. Allerdings sind die Unterschiede nicht besonders groß, weshalb wir den Nutzen als „gering“ ansehen. Auch weisen die Autoren selbst auf die unbefriedigende Beweiskraft der Studienlage hin. Die andere Übersichtsarbeit ermittelt zwar auch tendenziell bessere Ergebnisse für die Lichttherapie – bei 44 Prozent der behandelten und bei 39 Prozent der scheinbehandelten Patienten verschwanden die Symptome –, doch sind diese Unterschiede nicht signifikant.
Weil die Aussagen der Arbeiten zwar nicht einheitlich sind, aber auch signifikant positive Ergebnisse ermittelt werden, sehen wir insgesamt zwar keine Belege , aber zumindest Hinweise auf einen geringen Nutzen .
Die Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung wäre dann schädlich, wenn sie kurz- oder langfristig körperliche oder psychische Schäden hervorrufen würde.
Auf mögliche Schäden gehen nur zwei der gefundenen, aussagekräftige Studien ein. Sie erwähnen Kopfschmerzen, ermüdete Augen und Müdigkeit, finden diese Beeinträchtigungen aber in der scheinbehandelten ebenso häufig wie in der behandelten Patientengruppe.
Wir sehen deshalb keine Hinweise auf Schäden.
Denkbar wären Schäden allerdings dann, wenn die Lichttherapie zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt, zum Beispiel abends, und sich dadurch der Tag-Nacht-Rhythmus verschiebt, was Schlafstörungen zur Folge haben kann.
Auch sollte man bedenken, dass ein Spaziergang bei Helligkeit nicht nur den Lichtmangel ebenso gut ausgleicht wie eine Lichttherapie, sondern die Bewegung an der frischen Luft sich zusätzlich positiv auf die Gesundheit auswirken könnte.
Wir bewerten die Lichttherapie bei saisonaler depressiver Störung als „tendenziell positiv“: Die ergiebige, aber uneinheitliche Studienlage zum Nutzen lässt zumindest Hinweise auf einen geringen Nutzen erkennen. Schäden kommen in der Gruppe der behandelten nicht häufiger als in der Gruppe der scheinbehandelten Patienten vor, weshalb wir keine Hinweise auf Schäden sehen.
Die zusammenfassende Bewertung bescheinigt der Lichttherapie bei der saisonalen Depression Hinweise auf einen Nutzen bei gleichzeitigem Fehlen von Hinweisen auf Schäden. Trotzdem besteht aus Sicht der Krankenkassen hierdurch keine Grundlage, die Lichtbehandlungen bei dieser Erkrankung zu bezahlen. Das 5. Sozialgesetzbuch bestimmt nämlich auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung der Versicherten. So steht gleich in §1:
„Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.“
Dieser etwas abstrakt klingende Gesetzestext lässt sich auf unser konkretes Beispiel gut anwenden:
Wer an einer Winterdepression leidet, kann den Heilungsprozess auch auf natürlichem Wege unterstützen, nämlich durch regelmäßige Aufenthalte im Freien zu den Zeiten des maximalen Tageslichts. Zusätzlich zur „künstlichen“ Beleuchtung im geschlossenen Raum profitiert man von den Vorteilen der Bewegung an der frischen Luft.In diesem Zusammenhang ist auch ein weiterer Grundsatz aus dem 5. Sozialgesetzbuch wichtig, nämlich §12, der vorschreibt, dass die Krankenkassen nur Leistungen bewilligen dürfen, die
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Eine Behandlung wie die Bestrahlung mit künstlichem Licht mag zwar ausreichend und zweckmäßig sein. Die Tatsache aber, dass sie sich durch einfache und sogar kostenlose Alternativen ersetzen lässt, spricht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
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Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „Ergebnisbericht“ findet sich ausschließlich in älteren Bewertungen.
Er dokumentiert unsere Recherche zu Wirksamkeit
beziehungsweise Treffsicherheit sowie zu Nutzen und Schaden einer IGeL.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
"In älteren Bewerwertungen war die „Evidenzsynthese“ eine Zusammenfassung des Ergebnisberichts.
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"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
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"Unter „Hinweisen“ auf einen Nutzen oder Schaden verstehen wir Erkenntnisse aus weniger guten Übersichtsarbeiten und Studien
oder uneinheitliche Erkenntnisse aus guten Übersichtsarbeiten und
Studien. Hinweise auf einen Schaden sehen wir auch ohne Studien bei
allen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie bei invasiven
Behandlungen. Sind die Erkenntnisse sicherer, sprechen wir von „Belegen“.
"Eine „Kontrollgruppe“ ist ein Bestandteil hochwertiger wissenschaftlicher (klinischer) Studien. Hier werden zwei Gruppen von Patientinnen und Patienten miteinander verglichen: Eine
Gruppe wird mit dem Verfahren, dessen Effekt ermittelt werden soll,
behandelt oder untersucht, die andere dient als Kontrollgruppe. Die
Kontrollgruppe bekommt meist ein sogenanntes Placebo, also eine
Scheinbehandlung.
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
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