Atteste und Gutachten

Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Arzt unterschreibt ein Attest

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Fachgebiete Allgemeinmedizin , Innere Medizin , diverse Fachgebiete
Bereich Verschiedenes
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Atteste und Gutachten 

Verfahren

Atteste und Gutachten

Kosten

Je nach Umfang und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch

GKV-Leistung

Bescheinigungen, Berichte und Gutachten im Auftrag der Kassen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber

Ärztliche Praxen erstellen Atteste und Gutachten, in denen sie bestimmte Aspekte des Gesundheitszustandes eines Menschen bescheinigen beziehungsweise dokumentieren und dazu eine fachliche Aussage abgeben. Die Initiative kann dabei von dem Menschen selbst oder von Stellen wie Schulen, Versicherungen und Gerichten ausgehen. Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Ansonsten sind Atteste und Gutachten überwiegend IGeL.

Je nach Umfang und Arbeitsaufwand für die Ärztin oder den Arzt sind auch die Kosten unterschiedlich hoch.

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Je nach Umfang und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch

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IGeL

Ärztlicher Sachverstand wird nicht nur für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten benötigt, sondern auch dann, wenn bestimmte Aspekte des Gesundheitszustands eines Menschen eingeschätzt und beurteilt werden sollen. In solchen Fällen können Ärztinnen und Ärzte als medizinische Sachverständige ein Attest oder ein Gutachten anfertigen. Dient das Attest beispielsweise dazu, die Arbeitsunfähigkeit einer gesetzlich versicherten Arbeitnehmerin zu dokumentieren oder fordert die Krankenkasse eine Auskunft oder ein Gutachten, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. In den meisten anderen Fällen sind Atteste und Gutachten IGeL. Welche Atteste und Gutachten genau ausgeschlossen sind, regelt der Bundesmantelvertrag zwischen gesetzlichen Kassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Gesundheitsproblem

Sofern eine Krankheit Grund dafür ist, beispielsweise an einer Prüfung oder gebuchten Reise nicht teilzunehmen, wird ein Attest ausreichend sein. Gleiches gilt zur Bescheinigung der Eignung beispielsweise für bestimmte Sportarten. Wenn es aber bei einer gesundheitlichen Schädigung oder Beeinträchtigung um finanzielle Entschädigungen geht, sind Gutachten erforderlich.

Für ein Attest bescheinigt die ärztliche Praxis den Gesundheitszustand eines Menschen und/oder die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Anforderung. In einem Attest muss nicht stehen, welche Krankheit die Patientin oder der Patient hat. In folgenden Fällen kann ein Attest nötig sein:

  • Ein Unternehmen kann etwa ein Attest verlangen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einen Job im Ausland annehmen möchte,
  • eine Optikerin oder ein Optiker eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer augenärztlichen Praxis, wenn Kontaktlinsen an unter 16-jährige verkauft werden sollen,
  • eine Schule ein Attest, wenn trotz der Unterschrift der Eltern begründete Zweifel an der Krankheit eines Schulkinds bestehen,
  • eine Universität, wenn ein Studierender einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kann,
  • ein Kindergarten, der sichergehen möchte, dass ein Kind nicht mit einem bestimmten Erreger infiziert ist.

Abzugrenzen von einem Attest ist eine einfache Bescheinigung, die auch von medizinischen Fachangestellten der Praxis ausgestellt und unterschrieben werden kann - beispielsweise Bestätigung, dass eine Praxis aufgesucht wurde

In einem Gutachten beschreibt die Ärztin oder der Arzt mehr oder weniger ausführlich den Gesundheitszustand eines Menschen und zieht – je nach Zweck des Gutachtens – daraus eine Schlussfolgerung. Ein Gutachten kann in Form eines ausgefüllten Vordrucks oder aber in freier Form ausgefertigt sein, der gründliche Recherchen und Untersuchungen vorausgehen. In folgenden Beispielfällen kann ein Gutachten nötig sein: Eine Privatperson kann ein Alternativgutachten wünschen,

  • wenn sie mit der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung nicht einverstanden ist,
  • wenn sie Zweifel an der Angemessenheit und dem Erfolg einer ärztlichen Behandlung hat
  • oder wenn eine wichtige Entscheidung ansteht, für die der Gesundheitszustand eine Rolle spielt, etwa vor einer Unternehmensgründung
  • oder wenn eine Führerscheinstelle wissen möchte, ob trotz einer Erkrankung die Fahrtauglichkeit gewährleistet ist.

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Methode

Für Atteste und Gutachten kann die Ärztin oder der Arzt entweder auf bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückgreifen oder es müssen neue Untersuchungen erfolgen. Die Ärztin oder der Arzt kann dafür alle Verfahren einsetzen, die angemessen erscheinen, von der einfachen Inaugenscheinnahme über Labortests bis hin zur Magnetresonanztomographie.

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Empfehlungen anderer

Wir haben keine Leitlinien zum Erstellen von Attesten, aber mehrere Leitlinien zum Erstellen von Gutachten gefunden: Die S2-Leitlinie n zur „Sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit …“ „… bei chronischen nicht-malignen Leber- und Gallenwegskrankheiten“, „… bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen“, „… bei chronischer obstruktiver Lungenkrankheit (COPD) und Asthma bronchiale“ sowie „… bei koronarer Herzerkrankung (KHK)“. Die Leitlinien geben Empfehlungen zur jeweiligen rechtlichen Situation, zu den erforderlichen Untersuchungen sowie zum Aufbau und Inhalt der Gutachten.

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Bewertung

Fazit

Wir beschreiben diese IGeL zwar, aber wir ermitteln Nutzen und Schaden nicht, da Atteste und Gutachten dazu dienen, einen Gesundheitszustand festzustellen und zu dokumentieren und nicht dazu, ihn zu verbessern. Eine Kostenübernahme für Atteste und Gutachten ist, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, per Gesetz aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

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