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Unsere Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten.
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Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Innere Medizin , diverse Fachgebiete |
---|---|
Bereich | Verschiedenes |
Anlass | Atteste und Gutachten |
Verfahren | Atteste und Gutachten |
Kosten | Je nach Umfang und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch |
GKV-Leistung | Bescheinigungen, Berichte und Gutachten im Auftrag der Kassen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber |
Ärztliche Praxen erstellen Atteste und Gutachten, in denen sie bestimmte Aspekte des Gesundheitszustandes eines Menschen bescheinigen beziehungsweise dokumentieren und dazu eine fachliche Aussage abgeben. Die Initiative kann dabei von dem Menschen selbst oder von Stellen wie Schulen, Versicherungen und Gerichten ausgehen. Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Ansonsten sind Atteste und Gutachten überwiegend IGeL.
Je nach Umfang und Arbeitsaufwand für die Ärztin oder den Arzt sind auch die Kosten unterschiedlich hoch.
Erstellt am:
Letzte Aktualisierung:
Bild: Kzenon/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/atteste-und-gutachten.html
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Innere Medizin , diverse Fachgebiete |
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Bereich | Verschiedenes |
Anlass | Atteste und Gutachten |
Verfahren | Atteste und Gutachten |
Kosten | Je nach Umfang und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch |
GKV-Leistung | Bescheinigungen, Berichte und Gutachten im Auftrag der Kassen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber |
Ärztlicher Sachverstand wird nicht nur für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten benötigt, sondern auch dann, wenn bestimmte Aspekte des Gesundheitszustands eines Menschen eingeschätzt und beurteilt werden sollen. In solchen Fällen können Ärztinnen und Ärzte als medizinische Sachverständige ein Attest oder ein Gutachten anfertigen. Dient das Attest beispielsweise dazu, die Arbeitsunfähigkeit einer gesetzlich versicherten Arbeitnehmerin zu dokumentieren oder fordert die Krankenkasse eine Auskunft oder ein Gutachten, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. In den meisten anderen Fällen sind Atteste und Gutachten IGeL. Welche Atteste und Gutachten genau ausgeschlossen sind, regelt der Bundesmantelvertrag zwischen gesetzlichen Kassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Sofern eine Krankheit Grund dafür ist, beispielsweise an einer Prüfung oder gebuchten Reise nicht teilzunehmen, wird ein Attest ausreichend sein. Gleiches gilt zur Bescheinigung der Eignung beispielsweise für bestimmte Sportarten. Wenn es aber bei einer gesundheitlichen Schädigung oder Beeinträchtigung um finanzielle Entschädigungen geht, sind Gutachten erforderlich.
Für ein Attest bescheinigt die ärztliche Praxis den Gesundheitszustand eines Menschen und/oder die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Anforderung. In einem Attest muss nicht stehen, welche Krankheit die Patientin oder der Patient hat. In folgenden Fällen kann ein Attest nötig sein:
Abzugrenzen von einem Attest ist eine einfache Bescheinigung, die auch von medizinischen Fachangestellten der Praxis ausgestellt und unterschrieben werden kann - beispielsweise Bestätigung, dass eine Praxis aufgesucht wurde
In einem Gutachten beschreibt die Ärztin oder der Arzt mehr oder weniger ausführlich den Gesundheitszustand eines Menschen und zieht – je nach Zweck des Gutachtens – daraus eine Schlussfolgerung. Ein Gutachten kann in Form eines ausgefüllten Vordrucks oder aber in freier Form ausgefertigt sein, der gründliche Recherchen und Untersuchungen vorausgehen. In folgenden Beispielfällen kann ein Gutachten nötig sein: Eine Privatperson kann ein Alternativgutachten wünschen,
Für Atteste und Gutachten kann die Ärztin oder der Arzt entweder auf bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückgreifen oder es müssen neue Untersuchungen erfolgen. Die Ärztin oder der Arzt kann dafür alle Verfahren einsetzen, die angemessen erscheinen, von der einfachen Inaugenscheinnahme über Labortests bis hin zur Magnetresonanztomographie.
Wir haben keine Leitlinien zum Erstellen von Attesten, aber mehrere Leitlinien zum Erstellen von Gutachten gefunden: Die S2-Leitlinie n zur „Sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit …“ „… bei chronischen nicht-malignen Leber- und Gallenwegskrankheiten“, „… bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen“, „… bei chronischer obstruktiver Lungenkrankheit (COPD) und Asthma bronchiale“ sowie „… bei koronarer Herzerkrankung (KHK)“. Die Leitlinien geben Empfehlungen zur jeweiligen rechtlichen Situation, zu den erforderlichen Untersuchungen sowie zum Aufbau und Inhalt der Gutachten.
Wir beschreiben diese IGeL zwar, aber wir ermitteln Nutzen und Schaden nicht, da Atteste und Gutachten dazu dienen, einen Gesundheitszustand festzustellen und zu dokumentieren und nicht dazu, ihn zu verbessern. Eine Kostenübernahme für Atteste und Gutachten ist, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, per Gesetz aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
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https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/atteste-und-gutachten.html
Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Eine „S2-Leitlinie“ ist die mittlere Stufe im Prozess der
Leitlinienentwicklung. Für sie hat eine formale Konsensfindung (S2k)
oder eine formale Evidenzrecherche (S2e) stattgefunden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
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