In der Praxis

Viele Institutionen und Organisationen geben Ratschläge, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihnen eine IGeL angeboten wird. Folgende Ratschläge sind weitgehend dem Merkblatt des MDS Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen entnommen:

  • Gehen Sie nicht selbstverständlich davon aus, dass IGeL für Ihre Gesundheit medizinisch notwendig oder sinnvoll sind. Informieren Sie sich daher besonders sorgfältig! 
  • Falls Sie sich für eine bestimmte IGeL interessieren: Informieren Sie sich möglichst schon vor einem Praxisbesuch über diese Methode. 
  • Fragen Sie,
    • welchen Nutzen eine Methode für Sie haben könnte,
    • wie gut die Methode geprüft ist,
    • welche Risiken mit einer Methode verbunden sein können,
    • welche Folgen sich für Sie aus einem „positiven“ oder „negativen“ Untersuchungsergebnis ergeben,
    • ob Folgeuntersuchungen notwendig werden,
    • welche Kosten Ihnen entstehen würden,
    • warum diese Leistung keine Kassenleistung ist. 
  • Seien Sie besonders skeptisch bei sogenannten Vorsorgeangeboten. 
  • Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob die von Ihnen gewünschte Leistung in Ihrer Situation Kassenleistung ist. Leistungen, die die Krankenkasse bezahlt, dürfen nicht als IGeL gesondert in Rechnung gestellt werden. 
  • Wenn Ihnen bei einem Praxisbesuch IGeL empfohlen oder gar nahegelegt werden: Erbitten Sie sich Bedenkzeit und informieren Sie sich zunächst selbst. 
  • Wehren Sie sich dagegen, wenn Ihnen bereits vor Beginn der Behandlung IGeL angeboten werden.
  • Auf keinen Fall akzeptabel ist, wenn die weitere Behandlung davon abhängig gemacht wird, dass Sie einer IGeL zustimmen. Bitte informieren Sie in einem solchen Fall Ihre Krankenkasse oder die zuständige Ärztekammer. 
  • Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag, der den genauen Rahmen der IGeL und die damit verbundenen Kosten enthält. 
  • Klären Sie, ob die Haftpflichtversicherung der Praxis eventuelle Behandlungsfehler durch IGeL abdeckt. 
  • Lassen Sie sich keine Angst machen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken alle medizinisch notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ab. 
  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. IGeL sind – von wenigen Ausnahmen wie termingerechten Reiseimpfungen abgesehen – nicht dringend.
  • Eine gute Orientierung über das, was erlaubt ist und was nicht, bietet Ihnen das Merkblatt „15 Regeln bei Individuellen Gesundheitsleistungen“.