Kurz & bündig

Wo kann ich mich über IGeL informieren?

Wenn Sie wissen möchten, welchen Nutzen und Schaden eine bestimmte IGeL haben kann, sind Sie beim IGeL-Monitor genau richtig. Auch wenn es andere gute Angebote im Netz gibt, die über Krankheiten und Behandlungen informieren, ist der IGeL-Monitor die einzige Einrichtung, die speziell IGeL nach hohem wissenschaftlichem Standard bewertet.

So finden Sie die IGeL, für die Sie sich interessieren: Verwenden Sie das Suchfeld auf der Startseite oder klicken Sie auf „IGeL A-Z“ und wählen sie dann die entsprechende IGeL aus. Wenn Sie die gesuchte IGeL nicht finden, haben wir sie noch nicht bewertet. Bitte sagen Sie uns dann über unser Kontaktformular Bescheid, welche IGeL Sie vermissen.

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Welche Regeln gelten im IGeL-Markt?

Der IGeL-Markt ist kein rechtsfreier Raum. Sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten haben Rechte und Pflichten. 15 Regeln, die der IGeL-Monitor aus drei Regelwerken abgeleitet hat, geben sowohl Behandelten also auch Behandelnden eine gute Orientierung, was erlaubt ist und was nicht.

Einige Beispiele: Eine Kassenleistung darf nicht vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht werden. IGeL, deren Nutzen nicht belegt ist, sollten nicht als sinnvoll dargestellt werden. Außerdem darf eine IGeL nicht ohne schriftlichen Vertrag erbracht und abgerechnet werden, und über die Kosten ist vorab schriftlich zu informieren. 

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Wo bekomme ich Rat?

Haben Sie Fragen zu entsprechenden Kassenleistungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Für juristische Fragen sind die Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland eine gute Anlaufstelle. Suchen Sie dagegen etwas zu einzelnen Krankheiten, finden Sie viele hochwertige Informationen beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin und beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Spezielle Fragen rund um das Thema Krebs beantwortet der Krebsinformationsdienst.

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Wo kann ich mich beschweren?

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie drängt, eine IGeL in Anspruch zu nehmen, oder sogar die weitere Behandlung davon abhängig macht, sollten Sie das bei der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden. Auch andere Regelverstöße können Sie beanstanden. Eine weitere Anlaufstelle sind Verbraucherzentralen. Auf deren Internetportal IGeL-Ärger können Sie Ihre Erlebnisse öffentlich darstellen. 

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