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„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der
Ärzteschaft und der Kassen besetzt.
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Worterklärung:
MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
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Worterklärung:
Eine Ärztekammer ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Auf Bundesebene sind die Ärztekammern der Länder in der Bundesärztekammer (BÄK) organisiert. Die BÄK wirkt am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit.
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Worterklärung:
AWMF bedeutet Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die AWMF erstellt und veröffentlicht Leitlinien, die den Stand des Wissens zu einem bestimmten Thema zusammenfassen und in eine Handlungsanleitung für Ärztinnen und Ärzte umsetzen. Für manche Themen werden die Leitlinien auch für Patientinnen und Patienten aufbereitet.
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Worterklärung: Der Begriff „Evidenz“ im Kontext der evidenzbasierten Medizin leitet
sich vom englischen Wort „evidence“ (Nachweis, Beweis) ab und bezieht
sich auf die Informationen aus klinischen Studien, die einen Sachverhalt
erhärten oder widerlegen."
Worterklärung:
Der Begriff „Evidenz“ im Kontext der evidenzbasierten Medizin leitet
sich vom englischen Wort „evidence“ (Nachweis, Beweis) ab und bezieht
sich auf die Informationen aus klinischen Studien, die einen Sachverhalt
erhärten oder widerlegen.
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Worterklärung: Nach den Prinzipien der „Evidenzbasierten Medizin“ (auch evidenz-basierte
Medizin oder kurz EbM) soll medizinisches Handeln immer auf der Basis
der besten zur Verfügung stehenden Daten begründet sein."
Worterklärung:
„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Ärztinnen und Ärzten und Vertreterinnen und Vertretern
der Kassen besetzt - auch Patientinnen und Patienten sind an Entscheidungen beteiligt.
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Worterklärung:
„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
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Worterklärung:
Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
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Worterklärung:
MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
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Worterklärung:
Der Medizinische Dienst Bund betreibt den IGeL-Monitor. Er wurde zum 1. Januar 2022 als Nachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) errichtet und ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern.
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Worterklärung:
Der Medizinische Dienst Bund betreibt den IGeL-Monitor. Er wurde zum 1. Januar 2022 als Nachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) errichtet und ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern.
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Worterklärung:
Der Medizinische Dienst Bund betreibt den IGeL-Monitor. Er wurde zum 1. Januar 2022 als Nachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) errichtet und ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern.
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Worterklärung:
Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
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Worterklärung:
Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.