Kurz & bündig

Was sind IGeL?

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, lassen sich unterschiedlich definieren: Im normalen Sprachgebrauch heißen sie „Selbstzahlerleistungen“ und bezeichnen alle Leistungen, die in der Praxis selbst bezahlt werden müssen. Diese Definition ergibt jedoch kein einheitliches Bild, weil verschiedene Kassen unterschiedlich viele Leistungen übernehmen. Es ist deshalb eindeutiger, unter IGeL alle Leistungen zu verstehen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss. Im IGeL-Monitor wird deshalb auch diese Definition verwendet.

IGeL sind demnach Leistungen,

die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören, z. B. Atteste und Reiseimpfungen,

die nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, wie es das Gesetz fordert,

oder die noch nicht geprüft wurden (siehe unten: „Wer entscheidet, welche Leistung eine IGeL ist?“).

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Wie sinnvoll sind IGeL?

Eine medizinische Leistung ist dann sinnvoll, wenn sie notwendig ist und der Nutzen den Schaden überwiegt. Diese Definition erscheint einfach. Beim Versuch, sie praktisch anzuwenden, stellen sich aber Probleme: Denn gerade bei IGeL ist es schwierig, die Größe von Nutzen und Schaden zu ermitteln. Auch ist die Frage, ob der Nutzen den Schaden überwiegt, letztlich eine Werteentscheidung. Um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, wägen wir als Team des IGeL-Monitors Nutzen und Schaden ab und bewerten die IGeL in fünf möglichen Abstufungen. Ihre persönliche Abwägung kann davon natürlich abweichen.

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Wie viele IGeL gibt es?

Aus Anfragen von Besucherinnen und Besuchern des IGeL-Monitors und aus unserer Befragung „IGeL-Report 2020“ schätzen wir die Zahl der IGeL auf mehrere hundert.

Wie viele es genau sind, lässt sich nicht sagen. Das hat mehrere Gründe: 

  • „IGeL“ lassen sich unterschiedlich definieren (siehe oben: "Was sind IGeL?"). 
  • Einzelne IGeL lassen sich beliebig fein unterteilen: So können beispielsweise mehrere Blutuntersuchungen einzeln angeboten werden oder als ein IGeL-Paket. 
  • Beim Anbieten von Leistungen sind der ärztlichen Praxis praktisch keine Grenzen gesetzt, da sie auch Verfahren praktizieren darf, deren Wirkung nicht nachgewiesen ist. Gerade die Alternativmedizin eignet sich dazu, auch beliebige Handlungen als Heilverfahren anzubieten. 
  • Der IGeL-Markt ist nicht konstant. Ständig kommen neue Angebote hinzu und andere geraten in Vergessenheit.

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Wer entscheidet, welche Leistung eine IGeL ist?

Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens: Er legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten.

Sind Leistungen einmal vom G-BA abgelehnt worden, dürfen gesetzliche Krankenkassen sie nicht mehr freiwillig bezahlen.

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Wie werden IGeL angeboten?

Auf IGeL stoßen Versicherte bei vielen Gelegenheiten - besonders häufig in ärztlichen Praxen: Auf deren Internetseiten, beim Gepräch mit Praxisangestellten, in Prospekten, auf Aufstellern, im Wartezimmer-Fernsehen, und schließlich natürlich im persönlichen Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Unterstützung beim Vermarkten der IGeL geben Werbeagenturen, Firmen, die medizinische Produkte herstellen, ärztliche Interessenverbände und Verlage.

Außerdem kann es sein, dass Bekannte von IGeL erzählen, Medien darüber berichten, die Magazine der Krankenkassen sie vorstellen und auch Krankenhäuser Informationsmaterialien zu IGeL auslegen. 

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Welche IGeL sind besonders beliebt?

Laut IGeL-Report 2020, einer Umfrage des IGeL-Monitors, sind die zehn am häufigsten angebotenen oder nachgefragten IGeL (ohne Zahn-IGeL):

  1. Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  2. Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  3. Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  4. Ultraschall (transvaginal) des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
  5. PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  6. Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge (seit April 2020 keine IGel mehr, sondern Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung)
  7. Abstrich zur Früherkennung von gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
  8. großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
  9. Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
  10. Akupunktur bei Kreuzschmerzen

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Bieten alle Praxen IGeL an?

Die Einstellung zu IGeL ist ganz unterschiedlich. Während manche Ärztinnen und Ärzte so intensiv „igeln“, dass selbst ärztliche Verbände von „schwarzen Schafen" sprechen, spielen IGeL für andere nur eine untergeordnete Rolle. Sie bieten einige wenige IGeL an, bewerben sie aber nicht aktiv. Manche schreiben sogar auf ihrer Homepage, dass sie grundsätzlich keine IGeL anböten. Ganz ohne Selbstzahlerleistungen kommt jedoch keine Praxis aus: Reiseimpfungen, Atteste und andere Leistungen, die keine Kassenleistungen sein dürfen, werden auch von ihnen erbracht.

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