Gesundheit und der lange Weg eines Gesetzes

28. November 2024

Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode.
Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter …

In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten.

Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteurinnen und Akteure werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter auf die Ausgestaltung des Gesetzes?

Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund .
In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden.

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Faktenbox:

In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…).
Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag.

Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen.

In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…)
Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…).
Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen.

Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt.
https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html

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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

 

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