Früherkennung – was ändert sich 2024?

25. Januar 2024

Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs.

Das Mammographie- Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung.

Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening -Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres.

Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher.

Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund , informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte.

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Faktenbox:

Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist.

Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…).
Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage.
Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird.
Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten.
Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
 Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) .

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html)

Weiterführende Informationen zum Mammographie- Screening finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/

Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf

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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

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