Von der IGeL zur Kassenleistung: Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs

IGeL-Monitor AKTUELL Essen, 16. Dezember 2020

Seit April 2020 ist die Dermatoskopie Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung. Sie wird im Abstand von zwei Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Dermatoskopie war über Jahre ein strittiges Thema zwischen Hautärztinnen bzw. Hautärzten und den Krankenkassen. Dieses Jahr wurde die Abrechnung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab geändert.

Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Bisher umfasste die Untersuchung eine ausführliche Inspektion der Haut mit dem bloßen Auge und einer einfachen Lupe. Hautärzte boten darüber hinaus als IGeL eine Untersuchung mit dem Dermatoskop an. Ein Dermatoskop wird auch Auflichtmikroskop genannt.

Die Dermatoskopie ist jetzt Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung und nur noch dann eine Selbstzahlerleistung, wenn sie bei Versicherten ohne Krebsverdacht durchgeführt wird, die entweder jünger als 35 sind, oder die Untersuchung häufiger als alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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Andreas Lange
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