Von der IGeL zur Kassenleistung: Dank IGeL-Monitor wird die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz bezahlt

IGeL-Monitor AKTUELL Essen, 13. März 2019

Seit 1. Januar 2019 wird die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Anstoß gab die „tendenziell positive“ Bewertung des IGeL-Monitors.

Bisher war die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz (Fasciitis plantaris) eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und musste von Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Seit Anfang des Jahres ist der IGeL-Markt um diese Leistung ärmer, denn sie wird seitdem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür sorgte im April 2018 ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) , in dem Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

Die Leistung wird derzeit mit 26,73 Euro vergütet. An die Übernahme der Kosten sind gewisse Bedingungen geknüpft: Die Betroffenen müssen mindestens seit einem halben Jahr wegen ihrer Fersenschmerzen in ihren Aktivitäten eingeschränkt gewesen sein. Zudem müssen bereits andere Maßnahmen versucht worden sein, wie beispielsweise konservative Therapieansätze, Dehnübungen und Schuheinlagen. Die Stoßwellentherapie dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie, für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin abrechnen und zwar pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß bis zu dreimal, in maximal zwei aufeinanderfolgenden Quartalen.

Interessant ist die Entwicklung, die zu dem Beschluss des G-BA führte: Bereits 1997 beantragte die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Beratung über ein ganzes Bündel von Indikationen, in dem auch die Stoßwellentherapie enthalten war. Damals sah der G-BA Wirksamkeit und medizinische Notwendigkeit als nicht ausreichend belegt an. 2004 kam ein Gutachten des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes , kurz MDS , zu dem Schluss, dass trotz aktueller Studien eine erneute Beratung im G-BA nicht nötig sei.

Wieder zehn Jahre später, im September 2014, veröffentlichte dann der IGeL-Monitor des MDS eine aktuelle Bewertung der Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz. Die Bewertung fiel „tendenziell positiv“ aus, denn es gab inzwischen gute Übersichtsarbeiten , die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass die Stoßwellentherapie Fersenschmerzen besser lindert als eine Scheinbehandlung. Da die heftigen Schallstöße, die bei der Stoßwellentherapie eingesetzt werden, Schmerzen und Rötungen verursachen können, sahen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors zwar auch Belege für Schäden, doch in der Bilanz schätzten sie den Nutzen für die Betroffenen höher ein als den Schaden. Diese günstige Einschätzung gilt jedoch nicht für alle Anwendungen: Zur Behandlung des Tennisarms war die Stoßwellentherapie zuvor mit „tendenziell negativ“ und zur Behandlung der Kalkschulter mit „unklar“ bewertet worden.

Aufgrund der IGeL-Monitor-Bewertung brachte der GKV-Spitzenverband die Leistung erneut in den G-BA zur Beratung ein, der daraufhin ein Gutachten beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Auftrag gab. Dessen Votum fiel positiv aus. So beschloss der G-BA im April 2018, die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz als Kassenleistung einzuführen.

Ihr Ansprechpartner

IGeL-Monitor 
Dr. Christian Weymayr 
Tel.: 01577 6811061 
c.weymayr@igel-monitor.de