Versicherte

Welche Rolle spielen Versicherte im IGeL-Markt?

Versicherte sind die Zielgruppe, an die sich die IGeL-Angebote richten. Eine IGeL hat im Markt nur dann eine Chance, wenn ausreichend viele Versicherte bereit sind, die Kosten dafür zu tragen, oder wenn Krankenkassen die Kosten freiwillig übernehmen. Meist muss der Wunsch nach einer IGeL erst geweckt werden, sei es durch Medien, Werbung, Bekannte, Familie oder in der Praxis.

Firmen wie Pharma- oder Medizintechnikunternehmen sowie Kommunikationsagenturen betonen gerne, eine Praxis könne neue Kundschaft gewinnen, wenn sie attraktive IGeL anbiete. Letztendlich haben es aber die Versicherten selbst in der Hand, ob sie die vermeintlich attraktiven Angebote annehmen oder ablehnen.

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Welche Interessen verfolgen Versicherte?

Versicherte wollen gesund bleiben oder gesund werden. Dafür sind die meisten bereit, über die Krankenkassenbeiträgen hinaus weitere Kosten zu tragen. Wofür sie weitere Kosten übernehmen, entscheiden sie vermutlich nach ähnlichen Kriterien, wie sie auch für die Kassenleistungen gelten, die laut Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Dennoch werden knapp zwei Drittel aller angebotenen oder nachgefragten IGeL von den Versicherten angenommen (siehe IGeL-Report 2020). Das mag daran liegen, dass Versicherte normalerweise nicht die fachlichen Diskussionen verfolgen, in denen es um den Schaden oder Nutzen von IGeL geht. Vielmehr müssen sie sich weitgehend auf die Aussagen ihrer Ärztin oder ihres Arztes verlassen. Selbst wenn sie skeptisch sind, werden die wenigsten der ärztlichen Autorität widersprechen – manche wohl auch aus Angst, in Zukunft schlechter behandelt zu werden und auf Termine länger warten zu müssen als andere.

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Wie sollten sich Versicherte verhalten, wenn ihnen IGeL angeboten werden? Wie können Sie sich informieren?

Grundsätzlich sollten sich Versicherte in der Praxis ausreichend informieren lassen, bevor sie einer IGeL zustimmen: Sie sollten fragen, warum die IGeL für notwendig und die entsprechenden Kassenleistungen für nicht ausreichend gehalten werden, welche Vor- und Nachteile die IGeL hat und wie gut diese nachgewiesen sind, und schließlich, wie viel die IGeL kostet.

Versicherte sollten außerdem bedenken, dass IGeL – von ganz wenigen Spezialfällen wie einer Impfung vor einer bevorstehenden Auslandsreise abgesehen – nicht dringend sind, also normalerweise keine Notwendigkeit besteht, eine IGeL sofort in Anspruch zu nehmen. Nach Beratung und ausreichender Bedenkzeit muss der Patientin oder dem Patienten ein schriftlicher Vertrag vorgelegt werden. Ohne Vertrag sind Versicherte nicht verpflichtet, die IGeL anschließend zu bezahlen.

Abgesehen vom Vertrag über die IGeL gibt es keinen Grund und erst recht keine Notwendigkeit, dass Versicherte weitere Erklärungen unterschreiben. So sollte sich niemand nötigen lassen, zu unterschreiben, eine IGeL abgelehnt zu haben. Auch muss niemand schriftlich mitteilen, grundsätzlich über IGeL informiert werden zu wollen oder nicht.

Für den Praxisbesuch bietet der IGeL-Monitor ein Merkblatt für das Anbieten, Aufklären und Abrechnen von IGeL an, dass Sie sich herunterladen können.

Außerdem finden Sie in jeder IGeL-Bewertung ein Merkblatt für das Praxisgespräch, als Gedankenstütze für das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt.

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Wie unabhängig ist der IGeL-Monitor?

Wir vom Redaktionsteam des IGeL-Monitors bemühen uns, Sie über die von uns geprüften IGeL wissenschaftlich fundiert und neutral zu informieren. Damit Sie die Bewertungen der einzelnen IGeL nachvollziehen können, beschreiben wir detailliert unsere Vorgehensweise und die einzelnen Schritte, die zur Bewertung jeder IGeL führen. In der medizinisch-fachlichen Bewertung der einzelnen IGeL ist das Redaktionsteam unabhängig. Bis Ende 2021 bestand im weitesten Sinne ein Interessenkonflikt, da das Redaktionsteam beim Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) angestellt war, der von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wurde. Zum 1. Januar 2022 wurde der MDS in den Medizinischen Dienst Bund umgewandelt und aus der Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes gelöst. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind seitdem die Medizinischen Dienste in den Ländern.

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