Computertomographie (CT) zur Früherkennung schwerer Krankheiten

Die CT wird in vielen radiologischen Praxen zur Früherkennung angeboten, obwohl sie dafür nicht zugelassen ist. Der IGeL-Monitor hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

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Fachgebiet Radiologie
Bereich Verschiedenes
Anlass

Früherkennung mittels CT

Verfahren

Computertomographie (CT)

Kosten

Je nach Gebührensatz zwischen 175 und 315 Euro

Die CT wird in vielen radiologischen Praxen zur Früherkennung angeboten, obwohl sie dafür nicht zugelassen ist. Der IGeL-Monitor bewertet nicht den Nutzen und Schaden dieser Früherkennungsuntersuchungen, sondern informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Leistungen erbracht werden können und wann diese unzulässig sind.

Lungenkrebs, Darmkrebs oder eine Verengung der Herzkranzgefäße – das sind Krankheiten, die vielen Menschen Angst machen. Zumal sie häufig erst bemerkt werden, wenn sie schon recht fortgeschritten sind.

Genau für diese Krankheiten bieten einige radiologische Praxen Früherkennungsuntersuchungen mittels Computertomographie (CT) an. Ziel sei es, diese Krankheiten frühzeitig zu entdecken, um sie früher zu behandeln oder auch gegebenenfalls die Lebensweise entsprechend zu ändern.

Diese CT-Früherkennungsuntersuchungen sind sehr teuer und werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die radiologischen Praxen bieten sie als IGeL an.

Im November 2019 wies das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darauf hin, dass solche CT-Früherkennungsuntersuchungen gesetzlich gar nicht zulässig sind. Nach der Neufassung des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 ist es zwar prinzipiell möglich, Untersuchungen mit Röntgenstrahlen wie die CT zu Zwecken der Früherkennung zu erlauben. Vor der Zulassung aber muss sorgfältig erforscht werden, welchen Nutzen sie den untersuchten Gruppen bringen können und welches Risiko von der Untersuchung ausgeht.

Alle drei genannten CT-Früherkennungsuntersuchungen – auf Lungenkrebs, Darmkrebs und Verengung der Herzkranzgefäße – sind gesetzlich nicht zugelassen, werden also von den radiologischen Praxen unzulässigerweise angeboten.

Der IGeL-Monitor bewertet nicht den Nutzen und Schaden dieser Früherkennungsuntersuchungen, sondern informiert über die nicht rechtmäßige Praxis.

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Früherkennung mittels CT

Verfahren

Computertomographie (CT)

Kosten

Je nach Gebührensatz zwischen 175 und 315 Euro

IGeL

Einige radiologische Praxen und Kliniken bieten eine Früherkennung mittels Computertomographie (CT) an, die helfen soll, schwere Krankheiten wie Lungenkrebs, Darmkrebs oder koronare Herzkrankheiten frühzeitig zu entdecken. Dazu wird eine CT von der entsprechenden Körperregion gemacht, was bei den zu Untersuchenden mit einer Strahlenbelastung einhergeht.

Die CT-Früherkennungsuntersuchungen zu den genannten Krankheiten werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die radiologischen Praxen bieten sie als IGeL an. Die alleinige CT-Untersuchung ohne Beratung, Befund usw. kostet in der Regel je nach Gebührensatz zwischen 175 und 315 Euro.

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Gesundheitsproblem

Früherkennung soll dazu dienen, Krankheiten in einem beginnenden Stadium festzustellen, um durch frühe Therapie die Erkrankung zu heilen oder ein Fortschreiten zu verhindern. Früherkennungsuntersuchungen richten sich an beschwerdefreie, sogenannte asymptomatische Personen. Schwere Krankheiten wie Lungenkrebs, Darmkrebs oder Herzerkrankungen bedeuten in vielen Fällen einen langen Leidensweg für die Betroffenen. Wenn sich diese Krankheiten so frühzeitig erkennen ließen, dass eine Behandlung zur Besserung, Lebensverlängerung oder Heilung führt, wäre eine Früherkennung sinnvoll.

Ob dieses Ziel wirklich durch eine Früherkennungsuntersuchung erreicht werden kann, muss für jede Erkrankung und jede Untersuchung in Studien gezeigt werden. Hierbei muss für Untersuchungen mit Röntgenstrahlen auch das Risiko berücksichtigt werden, durch die Strahlung eine (andere) Erkrankung auszulösen.

Grundsätzlich kommen für Früherkennungsuntersuchungen auch bildgebende Verfahren in Frage, das bekannteste Beispiel ist das Mammografie- Screening zur Früherkennung von Brustkrebs.

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Methode

Die Computertomografie (CT) ist ein bildgebendes Verfahren, das sehr präzise Bilder aus dem Inneren eines menschlichen Körpers liefert, indem der Körperabschnitt in mehreren Bildern in dünnen Schichten dargestellt wird.

In der Regel werden die Patientinnen und Patienten auf einem Untersuchungstisch liegend durch das ringförmige CT-Gerät gefahren. Die Quelle der Röntgenstrahlen und der gegenüberliegende Empfänger der Strahlen rotieren um den Körper. So werden eine Vielzahl von Röntgenbildern erzeugt und die so ermittelten Daten werden in einem Computer zu sogenannten Schnittbildern zusammengesetzt. Diese Bilder erleichtern die Diagnose etlicher Krankheiten. Die Strahlenbelastung bei einer CT ist in der Regel höher als bei einer konventionellen Röntgenaufnahme.

Im Rahmen der Früherkennung auf Lungenkrebs wird auch das sogenannte Low-dose CT (Niedrigdosis CT) eingesetzt, bei der die Strahlendosis geringer ist als bei einem „normalen“ CT.

Rechtlicher Rahmen und aktuelles Angebot

Viele Früherkennungsuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt unter Abwägung von Nutzen und Schaden fest, wann und in welchen Abständen Versicherte welche Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen können (GBA-Überblick Früherkennungsuntersuchungen).

Für Früherkennungsuntersuchungen, bei denen Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen, gelten jedoch weitere zwingende Voraussetzungen, damit sie überhaupt angewendet werden dürfen, und zwar unabhängig davon, wer für die Leistung bezahlt, d.h. es gilt auch für IGeL-Angebote. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (kurz „Bundesumweltministerium“) muss hierzu eine Rechtsverordnung erlassen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wertet dafür wissenschaftliche Studien aus, um Nutzen und Schaden der Untersuchung für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gegeneinander abzuwägen. Die Rechtsverordnung auf Basis dieser Nutzen-Risiko-Bewertung  legt dann die konkreten Anforderungen und Bedingungen fest, unter denen die Untersuchung durchgeführt werden darf. Eine Bewertung durch den gemeinsamen Bundesausschuss zur Klärung der Aufnahme in das Früherkennungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung kann dann gleichzeitig erfolgen. Sie muss innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten einer Rechtsverordnung abgeschlossen sein. 

Für die Früherkennung der drei genannten Erkrankungen liegt die benötigte Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums nicht vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wies 2019 in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die CT zur Früherkennung der oben genannten Krankheiten rechtlich nicht zulässig sei (BfS-Pressemitteilung).

Bisher ist die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs die einzige rechtmäßige und durch die Krankenkassen bezahlte Früherkennungsuntersuchung, bei der Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen.

Der IGeL-Monitor hat deutschlandweit 100 Webseiten von radiologischen Praxen und Kliniken recherchiert, um festzustellen, ob sie CT-Untersuchungen zur Früherkennung von Lungenkrebs, Darmkrebs oder koronaren Herzkrankheit anbieten. Diese Stichprobe hat ergeben, dass trotz Verbot 20 von 100 Praxen CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten – teilweise auch, wenn bei den zu Untersuchenden keinerlei Risikofaktoren vorliegen.

Zudem hat das BfS 2019 150 Webseiten von Praxen und Kliniken ausgewertet, um herauszufinden, ob Betroffene umfangreich, fachlich und ausgewogen über die Untersuchung informiert werden, so dass sie sich gut informiert für oder gegen eine solche Untersuchung entscheiden können.

Die Auswertung hat erbracht, dass die Anbieter stark für diese IGeL werben, aber nur selten konkret benennen, für wen diese Untersuchung sinnvoll sein könnte und nur bruchstückhaft über Nutzen und Schaden der Untersuchung aufklären (BfS-Publikation).

Aktuelle Situation

Das erste Verfahren, das nach Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes einer wissenschaftlichen Bewertung durch das BfS unterzogen wird, ist das Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass eine strukturierte Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT bei Menschen, die rauchen oder geraucht haben, die Sterblichkeit durch Lungenkrebs reduzieren kann. Der Bericht bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Zulassung dieser Früherkennungsmaßnahme in Form einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, kurz „Bundesumweltministerium“). Dieses hat hierzu im Juli 2023 einen Entwurf veröffentlicht. Tritt diese Rechtverordnung in Kraft, wird die Low-dose CT zur Früherkennung von Lungenkrebs unter den in der Rechtsverordnung definierten Bedingungen in Deutschland erlaubt sein.

Gleichzeitig kann der Gemeinsamen Bundesausschusses mit den Beratungen beginnen. Das Gremium muss innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Rechtverordnung entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die Früherkennungsuntersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen ist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bereits 2020 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses bewertet, ob es medizinisch sinnvoll ist, ein Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomographie bei Raucherinnen und Rauchern durchzuführen. In seinem Abschlussbericht von November 2020 sieht das IGWiG für die Risikogruppe der (ehemals) starker Raucherinnen und Raucher einen Anhaltspunkt auf einen Nutzen durch das Niedrigdosis-CT- Screening gegenüber keinem Screening.

Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2021/013.html

Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) : https://www.iqwig.de/download/s19-02_lungenkrebsscreening-mittels-low-dose-ct_abschlussbericht_v1-0.pdf

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Bewertung

Fazit

Wir informieren über diese IGeL, fragen aber nicht nach Nutzen und Schaden, weil die CT zur Früherkennung in der beschriebenen Form per Gesetz verboten ist und das Angebot durch Ärzte unzulässig ist.

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