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Unsere Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten.
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Datum der Bewertung: 16.01.2012
Die Bewertungen des IGeL-Monitors geben den Stand des Wissens wieder und werden regelmäßig aktualisiert. Versicherte finden hier aktuelle Bewertungen zu den am häufigsten angebotenen und relevantesten IGeL. Das Archiv enthält IGeL, die wir zu einem früheren Zeitpunkt bewertet haben, die wir aber nicht mehr auf Aktualisierungsbedarf prüfen.
Kann Kunsttherapie bei Krebserkrankungen für Betroffene und deren Angehörigen helfen, mit der belastenden Situation besser zurechtzukommen?
Fachgebiet | Psychiatrie und Psychotherapie |
---|---|
Bereich | Psyche |
Anlass | Seelische Belastung durch eine Krebserkrankung |
Verfahren | Künstlerisches Gestalten |
Kosten | Einzelbehandlung: pro Sitzung zwischen 40 und 93 Euro; Gruppenbehandlung: pro Sitzung zwischen 20 und 46 Euro |
GKV-Leistung | Diverse Maßnahmen der Arzneimittel- und Psychotherapie |
Wir bewerten die Kunsttherapie bei Krebserkrankungen für Betroffene und deren Angehörige als „unklar“.
Eine Kunsttherapie soll über das Arbeiten mit Farben und Formen Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen sowie ihren Angehörigen helfen, mit der belastenden Krebsbehandlung sowie der belastenden Gesamtsituation besser zurechtzukommen. Die Kunsttherapie gehört nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sondern ist immer eine IGeL. Einzelne Elemente der Kunsttherapie können jedoch Bestandteil der Ergotherapie oder medizinischen Rehabilitation sein, die GKV -Leistung sind.
Die insgesamt schwache Studienlage lässt weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden erkennen.
Erstellt am:
Letzte Aktualisierung:
Bild: terrasprite/Thinkstock
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/kunsttherapie-bei-krebserkrankungen-fuer-betroffene-und-deren-angehoerige.html
Fachgebiet | Psychiatrie und Psychotherapie |
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Bereich | Psyche |
Anlass | Seelische Belastung durch eine Krebserkrankung |
Verfahren | Künstlerisches Gestalten |
Kosten | Einzelbehandlung: pro Sitzung zwischen 40 und 93 Euro; Gruppenbehandlung: pro Sitzung zwischen 20 und 46 Euro |
GKV-Leistung | Diverse Maßnahmen der Arzneimittel- und Psychotherapie |
Die Diagnose Krebs sowie die sich anschließende Therapie bedeutet für Patienten und deren Angehörige einen gravierenden Lebenseinschnitt, der vielfältige Belastungen mit sich bringt. Durch das Gestalten mit Farben und Formen will die Kunsttherapie diese Belastungen vermindern. Die Kunsttherapie gehört nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ist also immer eine IGeL. Jedoch können bestimmte handwerkliche oder gestalterische Methoden Bestandteil der Ergotherapie oder der medizinischen Rehabilitation sein, die im GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Eine Einzelbehandlung kostet pro Sitzung in der Regel zwischen 40 und 93 Euro und eine Gruppenbehandlung zwischen 20 und 46 Euro.
Kaum eine Krankheit wird so sehr gefürchtet wie Krebs. Die Diagnose kann jeden treffen und kommt oft „aus heiterem Himmel“. Ist die Diagnose gestellt, schließt sich meist eine belastende Therapie mit ungewissem Ausgang an. Der Erfolg der Therapie hängt unter Umständen auch davon ab, wie gut die Patienten die Medikamente und Bestrahlungen ertragen können und wie gut sie mit ihren Ärzten kommunizieren.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind die Heilungschancen groß. So können drei von vier jungen Patienten später ein beschwerdefreies Leben führen, wenn sie die Therapie trotz der schweren Nebenwirkungen durchhalten. Die Angst vor dem Tod sowie die körperlichen Belastungen können Patienten und Angehörige schwer traumatisieren, zu seelischen Erkrankungen führen und die Lebensqualität erheblich einschränken. Hilfsangebote für Patienten stehen im Vordergrund. Da vor allem junge Patienten Halt von den Angehörigen bekommen können, sich Eltern und Geschwister jedoch ebenfalls in einer Extremsituation befinden, wird auch diesen professionelle, vielfältige Hilfe angeboten.
Neben der medizinischen Versorgung im eigentlichen Sinn als Leistung der Krankenkassen wird auch eine begleitende psychosoziale Versorgung angeboten, in deren Rahmen auch die Kunsttherapie oder andere Kreativtherapien denkbar sind. Diese zielen nicht darauf ab, psychische Störungen zu behandeln, als vielmehr die emotionalen Ressourcen der Patienten und ihrer Angehörigen zu fördern. Der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie sieht den Zweck der Kunsttherapie darin, dass sie die „Fähigkeit des Menschen fördert, seine Umwelt unmittelbar über die Sinne wahrzunehmen und zu begreifen. Sie setzt an einem tiefen Grundbedürfnis des Menschen an, sich gestalterisch auszudrücken und mit sich und anderen in Kontakt zu treten.“ Durch Materialien und Medien der bildenden Kunst sollen innere Prozesse sichtbar gemacht werden. Im Falle der begleitenden Krebsbehandlung geht es konkret darum, dass die Patienten besser mit Schmerzen zurechtkommen, sich besser über ihre Krankheit und Gefühle austauschen sowie zwischenmenschliche Probleme, Angst und Schlafstörungen besser bewältigen können.
In der S3-Leitlinie „Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatienten“ vom Januar 2014 heißt es: „Künstlerische Therapien (Kunsttherapie, Tanztherapie, Musiktherapie u.a.) können Menschen mit Krebserkrankung unabhängig vom Belastungsgrad angeboten werden." Die Experten empfehlen die Kunsttherapie also nicht explizit, raten aber auch nicht davon ab.
Eine Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige soll deren körperliche und seelische Belastungen, bedingt durch die Gesamtsituation und die Krebstherapie, erträglicher machen und deren psychosoziale Ressourcen stärken.
Eine Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige wäre nützlich, wenn sie die Lebensqualität verbessern, die eigentliche Krebstherapie unterstützen und psychischen Erkrankungen vorbeugen würde.
Zur Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige wurden eine Leitlinie und mehrere Übersichtsarbeiten gefunden, die insgesamt auf drei prinzipiell hochwertige Studien sowie fünf weniger hochwertige Studien zurückgreifen konnten. Ein grundsätzlicher Mangel der Studien besteht darin, dass die eingesetzten Methoden unterschiedlichen Konzepten folgten, die Sitzungen verschieden oft wiederholt wurden und es Gruppen- oder Einzelsitzungen gab. Teilweise wurde die Therapie innerhalb einer Studie individuell auf die Patienten abgestimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Kunsttherapie nur unzureichend gegen eine entsprechende Scheinbehandlung getestet werden kann, so dass eine objektive Nutzen bewertung kaum möglich ist. Die ausgewerteten Studien unternahmen diesen Versuch auch gar nicht, sondern verglichen die Kunsttherapie gegen keine Therapie. Bei so einem Verfahren kann man jedoch nicht beurteilen, ob die teilweise beobachteten positiven Effekte tatsächlich auf die künstlerische Tätigkeit oder aber auf die bloße Zuwendung durch den Therapeuten oder andere Komponenten der Kunsttherapie zurückzuführen sind.
Wir sehen deshalb keine Hinweise auf einen Nutzen , der tatsächlich auf die charakteristischen Merkmale der Kunsttherapie zurückgeht.
Eine Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige wäre schädlich, wenn sie unerwünschte Wirkungen hätte oder die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigen würde.
Die gefundenen Studien gehen nicht auf mögliche Schäden ein. Ein direktes oder indirektes Schadens potenzial ist auch nicht zu erkennen.
Wir sehen deshalb keine Hinweise auf einen Schaden.
Eine Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige bewerten wir als „unklar“: Die aufgrund methodischer Mängel insgesamt wenig aussagekräftigen Studien geben weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden.
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Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „Ergebnisbericht“ findet sich ausschließlich in älteren Bewertungen.
Er dokumentiert unsere Recherche zu Wirksamkeit
beziehungsweise Treffsicherheit sowie zu Nutzen und Schaden einer IGeL.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
"In älteren Bewerwertungen war die „Evidenzsynthese“ eine Zusammenfassung des Ergebnisberichts.
In jüngeren Bewertungen sind Evidenzsynthese und Ergebnisbericht durch Evidenz kompakt und Evidenz ausführlich ersetzt.
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"Der „GKV-Katalog“ oder „GKV-Leistungskatalog“ umfasst medizinische
Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. Diese
Leistungen werden deshalb als Kassenleistungen bezeichnet. Sofern
eine Leistung vom G-BA nicht explizit abgelehnt wurde, darf eine
gesetzliche Krankenkasse die Kosten jedoch freiwillig übernehmen.
"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
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"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"MDS ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.. Der MDS ist die Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund. Er hat den IGeL-Monitor 2012 ins Leben gerufen und bis Januar 2022 betrieben.
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
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