Toxoplasmose-Test bei Schwangeren

Nutzt es, Schwangere auf eine Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger zu testen und zu behandeln? Helfen Medikamente, gesundheitliche Folgen für das Baby abzuwenden?

Schwangere Frau legt Hände um ihren Bauch

IGeL-Info kompakt

IGeL-Steckbrief
Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bereich Schwangerschaft und Geburt
Anlass

Feststellung des Antikörperstatus gegen den Toxoplasmose-Erreger

Verfahren

Bestimmung von Blutwerten im Labor

Kosten

zwischen 16,90 Euro und 20,40 Euro

GKV-Leistung

Toxoplasmose-Test bei begründetem Verdacht auf eine Toxoplasmose-Infektion; Reihenblutuntersuchungen auf andere Krankheitserreger (Lues, Röteln, HIV) während der Schwangerschaft

Wir bewerten die IGeL „Toxoplasmose-Test bei Schwangeren“ mit „unklar“.

Die Toxoplasmose wird durch den Parasiten Toxoplasma gondii übertragen. Katzen scheiden den Erreger mit dem Kot aus, außer in Katzentoiletten findet er sich in Gartenerde, rohem Fleisch und ungewaschenem Obst und Gemüse. Rund die Hälfte aller erwachsenen Deutschen hat sich im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal mit dem Erreger infiziert. In der Regel muss die Toxoplasmose nicht behandelt werden. Entweder bleibt sie ganz unbemerkt oder verursacht nur milde Symptome. Der Körper bildet Abwehrstoffe gegen den Erreger und die Menschen sind in der Folge lebenslang immun.

Problematisch ist es, wenn die Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger während der Schwangerschaft stattfindet.

Dann besteht die Gefahr, dass der Erreger auf das Ungeborene übergeht und das Baby mit gesundheitliche Schäden geboren wird.

Schwangere Frauen können dazu beitragen, eine Erstinfektion zu verhindern, wenn sie bestimmte hygienische Regeln beachten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt:

  • Keine rohen oder nicht ausreichend erhitzten oder gefrosteten Fleischprodukte (z. B. Hackepeter oder kurz gereifte Rohwürste) essen.
  • Rohes Gemüse und Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen.
  • Waschen der Hände vor dem Essen.
  • Waschen der Hände nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach Garten-, Feld- oder anderen Erdarbeiten und nach dem Besuch von Sandspielplätzen.
  • Beim Halten einer Katze innerhalb der Wohnung in der Umgebung der Schwangeren sollte die Katze mit Dosen- und/oder Trockenfutter ernährt werden. Die Kotkästen, insbesondere frei gehaltener Katzen, sollten täglich durch Nicht-Schwangere mit heißem Wasser gereinigt werden.

Gynäkologische Praxen bieten ihren schwangeren Patientinnen Früherkennungsuntersuchungen auf Toxoplasmose-Erreger an. Ergibt sich ein Verdacht auf eine Erstinfektion mit dem Erreger, schließen sich weitere Blutuntersuchungen und möglicherweise eine medikamentöse Behandlung an. Wenn Ultraschallbilder darauf hinweisen, dass sich das Ungeborene wegen einer Toxoplasmoseinfektion unregelmäßig entwickelt, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für einen Toxoplasmose-Test. Ansonsten wird dieser Test als IGeL angeboten und kostet zwischen 16,90 Euro und 20,40 Euro. Darüber hinaus können noch Kosten für eine Beratung und die Blutabnahme entstehen.

Das Team des IGeL-Monitors fand allerdings keine Studien, die den Nutzen der Toxoplasmosetests bei Schwangeren ohne Verdacht auf eine Infektion und der nachfolgenden Behandlung belegen können.

Allerdings kann es zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen kommen. Auch passiert es, dass positive Ergebnisse korrekt sind, was aber nie zu Konsequenzen geführt hätte. Dies betrifft Mutter-Kind-Paare, die zwar eine Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger haben, aber ohne Testung nie von der Erkrankung erfahren hätten und bei denen sich auch ohne Therapie keine kindlichen Schäden entwickeln würden. Die Medizin spricht hier von Überdiagnosen und Übertherapie n.

Was die medikamentöse Behandlung angeht, fanden sich in den Studien Hinweise , dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine frühe Gabe dieser Medikamente die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern können.

Das Team des IGeL-Monitors kommt daher zu dem Schluss, dass es zwar schwache Hinweise auf einen Nutzen für Mütter und Kinder gibt, deutet aber die Gefahr falscher Testergebnisse oder Überdiagnosen als eher schädlich. Deshalb ist die Bewertung „unklar“.

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IGeL-Steckbrief
Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bereich Schwangerschaft und Geburt
Anlass

Feststellung des Antikörperstatus gegen den Toxoplasmose-Erreger

Verfahren

Bestimmung von Blutwerten im Labor

Kosten

zwischen 16,90 Euro und 20,40 Euro

GKV-Leistung

Toxoplasmose-Test bei begründetem Verdacht auf eine Toxoplasmose-Infektion; Reihenblutuntersuchungen auf andere Krankheitserreger (Lues, Röteln, HIV) während der Schwangerschaft

IGeL

Infiziert sich eine Frau während ihrer Schwangerschaft das erste Mal im Leben mit den Erregern der Toxoplasmose, kann dies gesundheitliche Folgen auf die gesunde Entwicklung des Babys haben. Um diesen Folgen vorzubeugen, bieten gynäkologische Praxen ihren schwangeren Patientinnen Früherkennungsuntersuchungen auf Toxoplasmose-Erreger an. Wenn es beispielsweise durch Ultraschallbilder einen Verdacht auf eine unregelmäßige Entwicklung des Ungeborenen aufgrund einer Toxoplasmoseinfektion gibt, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für einen Toxoplasmose-Test. Ansonsten wird dieser Test als IGeL angeboten und kostet zwischen 16,90 Euro und 20,40 Euro. Darüber hinaus können noch Kosten für eine Beratung und die Blutabnahme entstehen.

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Gesundheitsproblem

Die Toxoplasmose ist eine parasitäre Infektion. Rund die Hälfte aller erwachsenen Deutschen haben sich im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal mit dem Erreger infiziert. In der Regel muss die Toxoplasmose nicht behandelt werden. Entweder bleibt sie ganz unbemerkt oder verursacht nur milde Symptome. Der Körper bildet Abwehrstoffe gegen den Erreger und die Menschen sind in der Folge lebenslang immun.

Ausgelöst wird die Toxoplasmose durch den Parasiten Toxoplasma gondii. Katzen scheiden ihn mit ihrem Kot aus. Er kommt außer im Katzenstreu auch in Gartenerde, rohem Fleisch und auf ungewaschenem Obst und Gemüse vor.

Wenn Frauen sich vor ihrer Schwangerschaft bereits mit Toxoplasmose infiziert haben, wirkt sich das nicht auf die Schwangerschaft und das Ungeborene aus. Problematisch ist es, wenn die Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft stattfindet.

Dann besteht die Gefahr, dass der Erreger auf das Ungeborene übergeht, die Wahrscheinlichkeit steigt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer.

Bezogen auf die gesundheitlichen Folgen für das Baby verhält es sich entgegengesetzt.

Babys, die sich im dritten Schwangerschaftsdrittel anstecken, zeigen bei der Geburt meist keine Symptome. Nur etwa eines von zehn infizierten Babys kommt mit Symptomen zur Welt, häufig handelt es sich um eine Augenentzündung, aber auch Hydrocephalus (Wasserkopf) und Kalkablagerung im Hirngewebe sind möglich.

Bei einer Infektion im ersten Drittel der Schwangerschaft sind die Schäden für das Ungeborene meist schwerer und können sogar dazu führen, dass die Mutter ihr Kind verliert.

Schwangere Frauen können dazu beitragen, eine Erstinfektion zu verhindern, wenn sie bestimmte hygienische Regeln beachten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt:

  • Keine rohen oder nicht ausreichend erhitzten oder gefrosteten Fleischprodukte (z. B. Hackepeter oder kurz gereifte Rohwürste) essen.
  • Rohes Gemüse und Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen.
  • Waschen der Hände vor dem Essen.
  • Waschen der Hände nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach Garten-, Feld- oder anderen Erdarbeiten und nach dem Besuch von Sandspielplätzen.
  • Beim Halten einer Katze innerhalb der Wohnung in der Umgebung der Schwangeren sollte die Katze mit Dosen- und/oder Trockenfutter ernährt werden. Die Kotkästen, insbesondere frei gehaltener Katzen, sollten täglich durch Nicht-Schwangere mit heißem Wasser gereinigt werden.

Desweiteren hält es das Robert Koch-Institut für nützlich, dass Frauen möglichst früh in der Schwangerschaft wissen, ob sie eine Infektion mit Toxoplasmose hatten oder nicht. So könne gezielter darauf geachtet werden, eine Ansteckung durch Einhaltung dieser Hygiene-Regeln zu verhindern.

Auf welche konkreten Studienergebnisse sich die Einschätzung des Robert Koch-Instituts stützt, bleibt jedoch unklar.

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Methode

Der Test selber ist eine Blutuntersuchung. Sie soll Antikörper auf den Toxoplasmose-Erreger ermitteln. Anhand derer kann bestimmt werden, ob die Mutter bereits immun ist, ob sie noch gar keinen Kontakt mit dem Erreger hatte oder ob sie sich während der Schwangerschaft das erste Mal mit Toxoplasmose infiziert hat.

Für den Fall, dass noch keine Infektion stattgefunden hat, bieten die Praxen an, den Test in einem bestimmten Wochenabstand zu wiederholen.

Hat eine Erstinfektion stattgefunden, werden weitere Untersuchungen fällig, die wiederum ein Risiko in sich bergen – in seltenen Fällen bis zu einer Fehlgeburt.

Außerdem findet eine Behandlung mit Medikamenten statt, die die Infektion bekämpfen, einen Übergang auf das Baby verhindern und mögliche Schäden für das Ungeborene vermindern sollen, falls es schon infiziert ist.

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Empfehlungen anderer

Die Meinungen über den Toxoplasmosetest sind widersprüchlich.

In Frankreich, Österreich und Italien gehören regelmäßige Tests bei allen Schwangeren, die noch keine Antikörper gegen den Erreger aufweisen, zum normalen Vorsorgeprogramm (Toxoplasmose- Screening ).

In der Schweiz gibt es eine Empfehlung, Schwangere, bei denen kein konkreter Verdacht vorliegt, nicht zu testen.

Andere Länder, beispielsweise zwei US-Staaten, untersuchen die Neugeborenen auf Toxoplasmose; auch Dänemark hat über acht Jahre alle Neugeborenen „gescreent“, damit aber vor 15 Jahren wieder aufgehört.

In Großbritannien findet sich in den klinischen Leitlinien eine Empfehlung, die besagt, dass „ein routinemäßiges pränatales serologisches Screening auf Toxoplasmose nicht angeboten werden sollte, da die Risiken des Screenings den möglichen Nutzen überwiegen könnten“.

Und auch eine kanadische Handlungsempfehlung rät nur dann zu einem Toxoplasmose-Test, wenn die Ultraschalluntersuchungen darauf hindeuten, dass sich der Fötus möglicherweise mit irgendeinem Erreger infiziert hat.

Die britische Empfehlung weist noch einmal ausdrücklich auf die Hygieneregeln hin, anhand derer die schwangeren Frauen selbst dazu beitragen können, eine Erstinfektion zu verhindern. Diese Regeln sind deckungsgleich mit den oben erwähnten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

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Bewertung

Nutzen

Um zu beurteilen, wie nützlich dieser Test für die schwangere Frau und das Ungeborene ist, ist das Team des IGeL-Monitors zwei Fragen nachgegangen:

Zum Einen, ob der Antikörpertest und – bei positivem Test – die nachfolgende Behandlung wirklich verhindern können, dass es zu einer Übertragung des Erregers auf das Baby kommt und infizierte Babys Symptome entwickeln.

Und außerdem, ob die Therapie mit Medikamenten – im Falle einer Erstinfektion – wirklich verhindern kann, dass der Erreger auf das Babys übertragen wird, oder wenn das Ungeborene bereits infiziert ist, zu Fehlgeburten oder schweren Symptomen bei dem Baby kommt.

Was den Antikörpertest und die nachfolgende Behandlung angeht, fanden sich keine hochwertigen Studien, die einen Nutzen belegen können.

Anders verhält es sich bei der medikamentösen Behandlung. Schwangere mit akuter Erstinfektion bekommen die gleichen Medikamente, egal ob das Baby bereits infiziert ist oder nicht. Diese sollen eine Infektion des Babys verhindern oder, wenn es bereits infiziert ist, mögliche gesundheitliche Schäden verhindern beziehungsweise verringern.

Das Team des IGeL-Monitors fand hierzu Studien, die Hinweise geben, dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine frühe Gabe dieser Medikamente die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern können.

Schaden

Auch wenn die Studienergebnisse dazu keine konkreten Zahlen liefern, kann davon ausgegangen werden, dass der Toxoplasmose-Test wie die meisten Früherkennungsuntersuchungen zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen kommen kann. Auch passiert es, dass positive Ergebnisse zwar korrekt sind, was aber nie zu Konsequenzen geführt hätte. Dies betrifft Mutter-Kind-Paare, die zwar eine Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger haben, aber ohne Testung nie von der Erkrankung erfahren hätten und bei denen sich auch ohne Therapie keine kindlichen Schäden entwickeln würden. Die Medizin spricht hier von Überdiagnosen und Übertherapie n.

Falsch positive Testergebnisse und Überdiagnosen können zu unnötigen Folgeuntersuchungen von Mutter und Ungeborenem führen, manchmal auch zu einer invasiven Fruchtwasseruntersuchung. Auch nach der Geburt wird dann das Neugeborene auf Toxoplasmose untersucht.

Bei einer Übertherapie kann eine unnötige Medikamteneinnahme zu Nebenwirkungen führen. In jedem Fall führt der Verdacht oder die Bestätigung einer Toxoplasmose-Erstinfektion zu einer psychischen Belastung der werdenden Eltern.

Fazit

Wir bewerten die IGeL „Toxoplasmose-Test bei Schwangeren“ mit „unklar“.

Die beschriebenen Testungenauigkeiten und die Folgen für das Baby werten wir als Hinweise für einen möglichen Schaden.

Hat allerdings nachweislich eine Toxoplasmose-Erstinfektion während der Schwangerschaft stattgefunden, ergeben sich aus der Studienlage schwache Hinweise , dass die medikamentöse Therapie – bei allen möglichen Nebenwirkungen – der Entwicklung des Ungeborenen nutzt und es zu weniger schweren gesundheitlichen Folgen kommt als ohne die Medikamentengabe.

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Toxoplasmose-Test bei Schwangeren

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Allgemeine Informationen zu dieser IGeL

  • Die Hälfte aller Deutschen hat sich irgendwann im Leben mit dem Toxoplasmose-Erreger infiziert.
  • Normalerweise muss die Toxoplasmose nicht behandelt werden.
  • Wenn sich Schwangere das erste Mal mit dem Erreger infizieren, kann das schwere gesundheitliche Folgen für das Baby haben.
  • Ein Bluttest soll die Erstinfektion erkennen.
  • Kosten: zwischen etwa 16,90 und 20,40 Euro, plus Kosten für Beratung und Blutabnahme.
  • Das bezahlen die Krankenkassen (GKV): Der Test wird bezahlt, wenn nach einer Ultraschalluntersuchung der Verdacht besteht, dass sich das Ungeborene aufgrund einer Toxoplasmoseinfektion unregelmäßig entwickelt.

Der IGeL-Monitor über den Nutzen

  • Eine Blutuntersuchung auf Antikörper soll erkennen, ob es eine Erstinfektion gibt.
  • Im Falle einer Infektion sollen Medikamente verhindern, dass der Erreger auf das Ungeborene übergeht, bzw., wenn das Baby schon infiziert ist, die gesundheitlichen Folgen abmildern.
  • Es wurden keine aussagekräftigen Studien gefunden, die belegen, dass es diesen Nutzen wirklich gibt.
  • Es gibt Anhaltspunkte, dass eine früh einsetzende, medikamentöse Behandlung die Folgen für das Ungeborene abmildert.

Der IGeL-Monitor über den Schaden

  • Studien zeigen, dass es unnötige weitere Untersuchungen und unnötige Behandlungen geben kann.
  • Möglichkeit falsch positiver und falsch negativer Diagnosen.
  • Möglichkeit von Überdiagnosen und Übertherapie.

Was meint der IGeL-Monitor?

  • Unsere Bewertung lautet „unklar“, wir sehen schwache Anhaltspunkte auf einen Nutzen, aber Hinweise auf mögliche Schäden.

Woher weiß der IGeL-Monitor das?

  • Analyse der internationalen Forschungsergebnisse durch das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors.
  • Wichtigste Quellen: Keine
  • Detaillierte Informationen zur Analyse unter www.igel-monitor.de.

Was ist der IGeL-Monitor?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler analysieren Nutzen und Schaden von IGeL („Selbstzahlerleistungen“), damit Versicherte sich informieren können.
  • Träger: MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes).

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