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Was nützt und schadet es, Fersenschmerzen mit heftigen Schallstößen zu behandeln?
Fachgebiet | Chirurgie/Orthopädie |
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Bereich | Bewegung |
DIE STOßWELLENTHERAPIE BEIM FERSENSCHMERZ WURDE AB 1. JANUAR 2019 IN DEN LEISTUNGSUMFANG DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFGENOMMEN.
Mehr Informationen unter IGeL-Info ausführlich.
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Bild: SENTELLO/Fotolia
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/stosswellentherapie-beim-fersenschmerz.html
Fachgebiet | Chirurgie/Orthopädie |
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Bereich | Bewegung |
Bisher war die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz (Fasciitis plantaris) eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und musste von Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Seit 1. Januar 2019 werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür sorgte im April 2018 ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) , in dem Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
Zuvor hatte der IGeL-Monitor die Leistung mit "tendenziell positiv" bewertet. Daraufhin brachte der GKV-Spitzenverband die Leistung in den G-BA zur Beratung ein, der ein Gutachten beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Auftrag gab. Dessen Votum fiel positiv aus. So beschloss der G-BA im April 2018, die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz als Kassenleistung einzuführen.
Nach der neu geschaffenen Position 30440 in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird die Leistung derzeit mit 26,73 Euro vergütet. An die Übernahme der Kosten sind gewisse Bedingungen geknüpft: Die Betroffenen müssen mindestens seit einem halben Jahr wegen ihrer Fersenschmerzen in ihren Aktivitäten eingeschränkt gewesen sein. Zudem müssen bereits andere Maßnahmen versucht worden sein, wie beispielsweise konservative Therapieansätze, Dehnübungen und Schuheinlagen. Die Stoßwellentherapie dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie, für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin abrechnen und zwar pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß bis zu dreimal, in maximal zwei aufeinanderfolgenden Quartalen.
Auf dem Fuß lasten enorme Kräfte. Bei einem Menschen mit normalem Gewicht muss die Sehnenplatte unter dem Fuß schon beim einfachen Gehen mit jedem Schritt 200 bis 300 Kilogramm aushalten, beim Joggen sind es noch deutlich mehr. Die Sehnenplatte spannt sich zwischen den Fußknochen und dem Knochen der Ferse, dem Fersenbein. Nach oben ist das Fersenbein mit dem Wadenmuskel verbunden. Durch Übergewicht, Tragen von Schuhen mit harten Absätzen, Sporttraining oder durch eine genetisch bedingte Verkürzung des Waden- oder Oberschenkelmuskels kann die Sehne dauerhaft überbelastet werden. Dann kann sie sich an der Fußsohle im Bereich der Ferse entzünden und stark schmerzen. Man spricht von plantarem, also die Fußsohle betreffenden Fersenschmerz oder von Fasciitis plantaris.
Die Schmerzen machen sich zunächst nach Ruhe bemerkbar, etwa morgens beim Aufstehen, oder bei starken Belastungen. Wird die Entzündung schlimmer, kann die Fußsohle dauerhaft schmerzen, selbst nachts. Im schlimmsten Fall sind die Schmerzen so stark, dass die Menschen nicht mehr richtig gehen und ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Nur bei der Hälfte der Patienten findet sich ein sogenannter Fersensporn, ein kleiner knochiger Fortsatz am Sehnenansatz, auch wenn der Begriff „Fersensporn“ manchmal synonym für plantare Fersenschmerzen verwendet wird. Der Sporn scheint auch eher eine Folge als eine Ursache der dauerhaften Belastung zu sein.
Eine Behandlung zielt in erster Linie darauf ab, die Entzündung einzudämmen. Dafür muss der Fuß vor allem entlastet werden: mit geeigneten Schuhen, Einlagen, Physiotherapie mit Dehnungsübungen der Muskeln und ggf. Gewichtsabnahme. Der Schmerz kann mit entzündungshemmenden Medikamenten und Salben behandelt werden. Man braucht für so eine Behandlung viel Geduld, da es Monate dauern kann, bis die Entzündung abklingt. Wenn all diese Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, wird von Orthopäden auch eine Stoßwellentherapie der Ferse angeboten. Wenn auch die nicht hilft, kann die entzündete Sehne, als letzter Ausweg sozusagen, operiert werden.
Bei der Stoßwellentherapie werden auf unterschiedliche Arten sehr kurze, heftige Schallstoßwellen erzeugt, deren Druck tausendfach über dem Normaldruck liegen kann. „Extrakorporal“ heißt sie, weil die Schallquelle außerhalb des Körpers liegt. Die heftigsten Stöße sind sogar in der Lage, Kalkklümpchen im Körper zu zertrümmern. Die Stoßwellen lassen sich fokussieren und so auf ein Ziel auch tief im Körper lenken. Sie können aber auch unfokussiert erzeugt werden, das heißt, sie breiten sich radiär, also in alle Richtungen, aus.
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Stoßwellentherapie bei der Kalkschulter
Stoßwellentherapie beim Tennisarm
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„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der
Ärzteschaft und der Kassen besetzt.
"„IQWiG“ steht für „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen“. Es ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut,
das Nutzen und Schaden medizinischer Leistungen untersucht. Beauftragt
wird das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom
Bundesministerium für Gesundheit.
"„G-BA“ bedeutet „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Der G-BA legt unter
anderem fest, welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen
muss. Verfahren, die er ablehnt, darf eine gesetzliche Krankenkasse
nicht erbringen. Der G-BA ist zu gleichen Teilen mit Ärztinnen und Ärzten und Vertreterinnen und Vertretern
der Kassen besetzt - auch Patientinnen und Patienten sind an Entscheidungen beteiligt.
"„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Der „GKV-Spitzenverband“ ist die zentrale Interessenvertretung der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
"„IQWiG“ steht für „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen“. Es ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut,
das Nutzen und Schaden medizinischer Leistungen untersucht. Beauftragt
wird das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom
Bundesministerium für Gesundheit.
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
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