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Können Urinanalysen eine Krebserkrankung der Harnblase früh erkennen und eine frühe Behandlung den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen?
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Urologie |
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Bereich | Blase und Nieren |
Anlass | Früherkennungsuntersuchung |
Verfahren | Harnstreifentest, mikroskopische Untersuchung der Urinzellen (Zytologie) und Untersuchung des Urins auf Biomarker |
Kosten | Harnstreifentest kostet im einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 3,35 €, eine Urinzytologie 18,26 € und eine Untersuchung des Urins auf Biomarker 30,16 €. |
GKV-Leistung | allgemeinen Gesundheitsuntersuchung mit Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Glukose, weiße und rote Blutkörperchen und Nitrit mit einem Harnstreifentest |
Wir bewerten Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs mit „tendenziell negativ“. Die Bewertung bezieht sich auf Erwachsene ohne Beschwerden, die beruflich oder genetisch kein erhöhtes Risiko haben, an Harnblasenkrebs zu erkranken.
Harnblasenkrebs ist eine Tumorerkrankung der Harnblase. In den meisten Fällen gehen die bösartigen Veränderungen von der Schleimhaut der Harnblase (Urothel) aus. Jährlich wird bei etwas mehr als 17.000 Menschen in Deutschland Harnblasenkrebs diagnostiziert. Hinzu kommen knapp 13.700 Menschen, bei denen Veränderungen der Harnblase in einem früheren Krankheitsstadium festgestellt werden. Männer sind mehr als doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Das Risiko, an einem Harnblasenkrebs zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Männer erkranken im Durchschnitt im Alter von 75 Jahren, Frauen im Alter von 77 Jahren.
Die Krankenkasse übernimmt Urinanalysen, wenn ein Verdacht auf Harnblasenkrebs vorliegt oder die Personen Beschwerden haben. Auch im Rahmen der Nachsorge einer Krebserkrankung der Harnblase werden Urinanalysen, wie zum Beispiel die Urinzytologie, von der Krankenkasse erstattet. Darüber hinaus ist die Untersuchung von Urin auf Eiweiß, Glukose, Leukozyten (weiße Blutkörperchen), Erythrozyten (rote Blutkörperchen) und Nitrit mit einem Harnstreifentest im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen vorgesehen. Diese kann Hinweise auf unterschiedliche Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes Mellitus oder Nierenerkrankungen geben. Versicherte haben zwischen 18 und 34 Jahren einmalig und ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Wenn es keine Hinweise auf eine Erkrankung der Harnblase gibt und keine Beschwerden vorliegen, sind zusätzliche Harnstreifentests oder weitergehende Urinanalysen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ein Harnstreifentest kostet im einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 3,35 €, eine Urinzytologie 18,26 € und eine Untersuchung des Urins auf Biomarker 30,16 €. Zusätzlich können Kosten für die Beratung (4,66 € einfacher Satz) hinzukommen.
Das Team des IGeL-Monitors wollte wissen, welchen Nutzen Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs bei beschwerdefreien und weder familiär noch beruflich vorbelasteten Erwachsenen haben kann. Darüber hinaus sollte die Frage beantwortet werden, welche möglichen Schäden mit der Untersuchung einhergehen. Es wurden zwei systematische Übersichtsarbeiten gefunden, die jedoch keine für die Bewertung relevanten Studien berücksichtigten. In der ergänzenden Recherche nach Einzelstudien konnte ebenfalls keine relevante Studie gefunden werden.
Eine Früherkennungsuntersuchung hat das Ziel, eine Erkrankung bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um frühzeitig eine Therapie einzuleiten. Deshalb sollten auch Studien berücksichtigt werden, bei denen ein früher mit einem späten Therapiebeginn verglichen wurden. Auch zu dieser Fragestellung lagen keine relevanten Studien vor.
Allerdings können Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich zu indirekten Schäden führen, beispielsweise bei falsch-positiven Befunden, den sogenannten Fehlalarme n. Diese haben in der Regel weitere Untersuchungen zur Folge und führen zu großer Verunsicherung der Betroffenen. Oder es kann zu Überdiagnosen kommen. Das heißt, eine Erkrankung wird richtig erkannt, allerdings hätte sie sich ohne Untersuchung nie bemerkbar gemacht oder Probleme verursacht, so dass man sie gar nicht hätte behandeln müssen. In welchem Maße solche indirekten Schäden im Zusammenhang mit der hier bewerteten IGeL auftreten, ist aufgrund fehlender Studien unklar.
Bei der Abwägung von Nutzen und Schaden von Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs überwiegt die Möglichkeit des Auftretens von indirekten Schäden. Deshalb bewerten wir die IGeL mit „tendenziell negativ“.
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Bild: SciePro/iStock
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/urinanalysen-zur-frueherkennung-von-harnblasenkrebs.html
Fachgebiete | Allgemeinmedizin , Urologie |
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Bereich | Blase und Nieren |
Anlass | Früherkennungsuntersuchung |
Verfahren | Harnstreifentest, mikroskopische Untersuchung der Urinzellen (Zytologie) und Untersuchung des Urins auf Biomarker |
Kosten | Harnstreifentest kostet im einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 3,35 €, eine Urinzytologie 18,26 € und eine Untersuchung des Urins auf Biomarker 30,16 €. |
GKV-Leistung | allgemeinen Gesundheitsuntersuchung mit Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Glukose, weiße und rote Blutkörperchen und Nitrit mit einem Harnstreifentest |
Urinanalysen bei Menschen ohne Beschwerden und ohne genetisch oder beruflich erhöhtem Risiko für die Entwicklung eines Harnblasenkrebses sollen eine Krebserkrankung der Harnblase in einem frühen Stadium entdecken, um diese erfolgreich behandeln zu können.
Die Krankenkasse übernimmt Urinanalysen in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Verdacht auf Harnblasenkrebs oder wenn die Personen Beschwerden haben. Auch im Rahmen der Nachsorge einer Krebserkrankung der Harnblase werden Urinanalysen, wie zum Beispiel die Urinzytologie, von der Krankenkasse erstattet. Darüber hinaus ist im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen eine Untersuchung von Urin auf Eiweiß, Glukose, Leukozyten (weiße Blutkörperchen), Erythrozyten (rote Blutkörperchen) und Nitrit mit einem Harnstreifentest vorgesehen. Diese kann Hinweise auf unterschiedliche Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes Mellitus oder Nierenerkrankungen geben. Versicherte haben zwischen 18 und 34 Jahren einmalig und ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
Wenn es keine Hinweise auf eine Erkrankung der Harnblase gibt und keine Beschwerden vorliegen, werden zusätzliche Harnstreifentests oder weitergehende Urinanalysen als IGeL berechnet. Ein Harnstreifentest kostet im einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 3,35 €, eine Urinzytologie 18,26 € und eine Untersuchung des Urins auf Biomarker 30,16 €. Hinzu kommen Kosten für eine Beratung (4,66 € einfacher Satz).
Harnblasenkrebs ist eine Tumorerkrankung der Harnblase. In den meisten Fällen gehen die bösartigen Veränderungen von der Schleimhaut der Harnblase (Urothel) aus. Jährlich wird bei etwas mehr als 17.000 Menschen in Deutschland Harnblasenkrebs diagnostiziert. Hinzu kommen knapp 13.700 Menschen, bei denen Veränderungen der Harnblase in einem früheren Krankheitsstadium festgestellt werden. Männer sind mehr als doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Das Risiko an einem Harnblasenkrebs zu erkranken steigt mit zunehmendem Alter. Männer erkranken im Durchschnitt im Alter von 75 Jahren, Frauen im Alter von 77 Jahren.
Als einer der wichtigsten Risikofaktoren zur Entwicklung eines Harnblasenkarzinoms gilt das Rauchen. Darüber hinaus sind Menschen, die beruflich vermehrt mit sogenannten aromatischen Aminen in Berührung kommen, einem erhöhten Risiko für die Entwicklung eines Harnblasenkrebses ausgesetzt – zum Beispiel in der Chemieindustrie oder im Maler- und Lackiererbereich.
Das Hauptsymptom einer Krebserkrankung der Harnblase ist sichtbares Blut im Urin (Makrohämaturie). Es kann aber auch eine Ausscheidung von Blut im Urin vorliegen, die mit dem bloßen Auge nicht sichtbar ist (Mikrohämaturie). Ebenso können unspezifische Symptome wie Harndrang und Störungen der Blasenentleerung auf eine Krebserkrankung hinweisen.
Als Behandlung kommen je nach Stadium des Harnblasenkrebses operative Eingriffe, wie zum Beispiel die Entfernung von Tumoren durch die Harnröhre (transurethrale Resektion) zum Einsatz. Außerdem kann eine Chemotherapie oder ein Arzneimittel, welches das Immunsystem aktiviert, örtlich, also direkt im Bereich des Tumors, angewendet werden.
Es gibt mehrere Methoden der Urinanalyse, die zur Früherkennung eines Harnblasenkarzinoms infrage kommen. Eine gängige Methode ist der Harnstreifentest, bei dem ein Teststreifen in eine frische Urinprobe (Mittelstrahlurin) gehalten und kurze Zeit später abgelesen wird. Verschiedene Indikatorfarben zeigen auf dem Teststreifen an, ob sich Eiweiß, Glukose, Leukozyten (weiße Blutkörperchen), Erythrozyten (rote Blutkörperchen) oder Nitrit im Urin befinden. Weitere Methoden sind die Urinzytologie und die Untersuchung des Urins auf Biomarker. Bei der Urinzytologie werden die zellulären Bestandteile des Urins untersucht. Auch hierfür wird eine Urinprobe aus dem Mittelstrahlurin verwendet. Es erfolgt eine Färbung der Zellen mit anschließender Bewertung der Zellstruktur unter dem Mikroskop.
Für die Untersuchung des Urins auf Biomarker können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei wird nach bestimmten Proteinen, zum Beispiel dem NMP22 (Nuclear Matrix Protein 22) oder nach bestimmten Antigenen gesucht, die auf das Vorhandensein von Krebszellen in der Harnblase hindeuten können.
Das IGeL-Team fand eine deutsche Leitlinie aus dem Jahr 2020. Laut dieser Leitlinie sollen Urinmarker zur Früherkennung eines Harnblasenkrebses nicht angewendet werden. Auch von dem Einsatz kommerziell verfügbarer Urintests wird abgeraten. Eine aktuelle europäische Leitlinie aus dem Jahr 2024 enthält zwar keine explizite Empfehlung für oder gegen eine Früherkennung auf Harnblasenkrebs, spricht sich aber grundsätzlich gegen routinemäßige Früherkennungsmaßnahmen in der Allgemeinbevölkerung aus.
Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs als IGeL sollen bewirken, dass Krebserkrankungen der Harnblase frühzeitig festgestellt werden, um sie bereits in einem frühen Stadium behandeln zu können. Um den Nutzen und mögliche Schäden einer solchen Untersuchung beurteilen zu können, hat das Team des IGeL Monitors in medizinischen Datenbanken nach systematischen Übersichtsarbeiten und relevanten Studien gesucht. Dabei sollten auch Studien berücksichtigt werden, bei denen ein früher Therapiebeginn mit einem späten Therapiebeginn verglichen wurden.
Es wurden zwei systematische Übersichtsarbeiten gefunden, die jedoch keine für die Bewertung relevanten Studien berücksichtigten. In der ergänzenden Recherche nach Einzelstudien konnte ebenfalls keine relevante Studie gefunden werden.
Eine Urinanalyse zur Früherkennung von Harnblasenkrebs wäre nützlich, wenn Betroffene durch das frühe Erkennen einer Krebserkrankung eine höhere Lebensqualität hätten, weniger stark von Auswirkungen der Erkrankung eingeschränkt wären oder seltener sterben würden.
Da keine relevanten Studien gefunden werden konnten, kann keine Aussage zum Nutzen dieser Früherkennungsuntersuchung getroffen werden. Entsprechend konnten wir keine Hinweise auf einen Nutzen feststellen.
Eine Urinanalyse zur Früherkennung von Harnblasenkrebs wäre schädlich, wenn dadurch psychische Belastungen, Schäden durch unnötige Behandlungen oder auch unerwünschte Ereignisse auftreten würden.
Da keine relevanten Studien gefunden werden konnten, kann keine Aussage zum Schaden getroffen werden. Entsprechend konnten wir keine direkten Hinweise auf einen Schaden feststellen.
Allerdings können bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich indirekte Schäden entstehen, sei es durch Überdiagnosen oder falsch-positive Befunde. Eine Überdiagnose ist die Diagnose einer Erkrankung, die sich allerdings ohne Untersuchung nie bemerkbar gemacht hätte, die also nie Probleme verursacht hätte. Folgt auf die Überdiagnose auch eine Behandlung, so kann diese als Übertherapie bezeichnet werden. Diese dann unnötigen Therapien können mit dem Auftreten von Nebenwirkungen und psychischer Belastung einhergehen. Ein falsch-positiver Befund löst einen „ Fehlalarm “ aus. Betroffene werden unnötig beunruhigt und erhalten weitere Untersuchungen, die nicht notwendig sind, unangenehm sein können und mit Komplikationen einhergehen können. Im Falle einer Urinanalyse kann es beispielsweise sein, dass sich ein Verdacht auf eine Krebserkrankung der Harnblase ergibt. Dies zieht zumeist Folgeuntersuchungen nach sich, wie beispielsweise eine Blasenspiegelung (Zystoskopie) mit Gewebeentnahme. Dabei kann sich herausstellen, dass der Tumor harmlos ist und man unter Umständen nichts weiter unternehmen muss. Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt, folgt in der Regel eine Behandlung und oft eine operative Entfernung. Es ist aber bislang unklar, ob eine frühe Behandlung nach einer Früherkennungsuntersuchung Vorteile gegenüber einer späten Behandlung nach der Diagnose aufgrund von Beschwerden hat.
Ebenso besteht die Möglichkeit falsch-negativer Befunde. Hierbei werden durch die Früherkennungsuntersuchung behandlungsbedürftige Befunde übersehen, und die Untersuchten wiegen sich in „falscher Sicherheit“.
Da das Ausmaß dieser möglichen indirekten Schäden für die hier bewertete IGeL nicht bekannt ist, werden diese möglichen Konsequenzen als Hinweis auf indirekte Schäden gewertet.
Die derzeitige Studienlage lässt bei symptomfreien Erwachsenen keine Aussagen zum Nutzen und Schaden von Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs zu. Ebenso wenig sind Nutzen und Schaden eines frühen Therapiebeginns im Vergleich zu einem späten Therapiebeginn erforscht. Allerdings können indirekte Schäden entstehen, wie beispielsweise falsch-positive Befunde, die in der Regel unnötige Folgeuntersuchungen nach sich ziehen. Es kann zu Überdiagnosen und daraus resultierenden Übertherapie n mit psychischen Belastungen und Nebenwirkungen für die Betroffenen kommen. Insgesamt bewerten wir daher Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs bei symptomfreien Erwachsenen mit „tendenziell negativ“.
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Allgemeine Informationen zu dieser IGeL
Was sagt der IGeL-Monitor über den Nutzen ?
Was sagt der IGeL-Monitor über den Schaden ?
Was meint der IGeL-Monitor?
Woher weiß der IGeL-Monitor das?
Was ist der IGeL-Monitor?
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Bild: SciePro/iStock
Erklärung der Bewertung: positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL deutlich schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: tendenziell positiv: Unserer Ansicht nach wiegt der Nutzen der IGeL geringfügig schwerer als ihr Schaden
Erklärung der Bewertung: unklar: Unserer Ansicht nach sind Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder wir finden keine ausreichenden Daten, um Nutzen und Schaden zu beurteilen
Erklärung der Bewertung: tendenziell negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL geringfügig schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung: negativ: Unserer Ansicht nach wiegt der Schaden der IGeL deutlich schwerer als ihr Nutzen
Erklärung der Bewertung:
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Ein „falsch negativer Befund“ liegt vor, wenn eine Untersuchungsmethode eine bestehende Krankheit übersieht. Die Untersuchten denken, sie seien gesund, sind aber eigentlich krank.
"Ein „falsch negativer Befund“ liegt vor, wenn eine Untersuchungsmethode eine bestehende Krankheit übersieht. Die Untersuchten denken, sie seien gesund, sind aber eigentlich krank.
"Ein „falsch positiver Befund“ wird umgangssprachlich auch als „Fehlalarm“ bezeichnet. Ein Fehlalarm ist ein zunächst auffälliger Untersuchungsbefund, der sich bei weiteren Untersuchungen als falsch herausstellt. Die Patientin oder der Patient ist also nicht krank.
"Ein „falsch positiver Befund“ wird umgangssprachlich auch als „Fehlalarm“ bezeichnet. Ein Fehlalarm ist ein zunächst auffälliger Untersuchungsbefund, der sich bei weiteren Untersuchungen als falsch herausstellt. Die Patientin oder der Patient ist also nicht krank.
"Ein „Fehlalarm“ ist ein zunächst auffälliger Untersuchungsbefund, der
sich bei weiteren Untersuchungen als falsch herausstellt. Er wird
fachsprachlich auch als „falsch positiver Befund“ bezeichnet. Der
Patient ist also nicht krank.
"Ein „Fehlalarm“ ist ein zunächst auffälliger Untersuchungsbefund, der
sich bei weiteren Untersuchungen als falsch herausstellt. Er wird
fachsprachlich auch als „falsch positiver Befund“ bezeichnet. Der
Patient ist also nicht krank.
"„GKV“ steht für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, müssen sich in ihr versichern
"Eine „Leitlinie“ ist eine unverbindliche Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte, zum Teil auch für Patientinnen und Patienten. Man unterscheidet je nach wissenschaftlichem Aufwand S1-, S2- und S3-Leitlinien. Das Erstellen von Leitlinien wird von den medizinischen Fachgesellschaften organisiert.
"Der Medizinische Dienst Bund betreibt den IGeL-Monitor. Er wurde zum 1. Januar 2022 als Nachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) errichtet und ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern.
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Eine „Nebenwirkung“ ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) „ein unerwünschtes Ereignis, bei dem ein
Zusammenhang zwischen der aufgetretenen Nebenwirkung und einem oder
mehreren angewendeten Arzneimittel/n von einer oder einem Angehörigen eines
Gesundheitsberufes vermutet wird, Anhaltspunkte, Hinweise oder Argumente
vorliegen, die eine Beteiligung des/der Arzneimittel für das Auftreten
der Nebenwirkung plausibel erscheinen lassen oder zumindest eine
Beteiligung der/des angewendeten Arzneimittel/s daran angenommen wird.“
"Mit „Nutzen“ ist gemeint, ob und wie sehr ein Test oder eine
Behandlungsmethode Patientinnen und Patienten nützt, indem etwa ihre Lebensqualität erhöht oder ihr Leben verlängert wird. Wir unterscheiden
„geringen“ und „erheblichen“ Nutzen, wobei sowohl Größe als auch
Häufigkeit des Nutzens berücksichtigt werden.
"Mit „Schaden“ ist gemeint, ob und wie sehr eine Untersuchung oder eine Behandlung Patientinnen und Patienten schadet, indem etwa ihre Lebensqualität verringert oder ihr Leben verkürzt wird. Wir unterscheiden „geringen“ und „erheblichen“ Schaden, wobei dabei sowohl Größe als auch Häufigkeit des Schadens berücksichtigt werden. Bei Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und invasiven Behandlungen gehen wir auch ohne Studien grundsätzlich von „Hinweisen auf einen geringen Schaden“ aus.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Studie“ ist eine wissenschaftliche Untersuchung. Eine klinische Studie testet die Wirksamkeit von medizinischen Verfahren oder Medikamenten an Patientinnen und Patienten. Studien durchlaufen verschiedene Phasen und und kommen in unterschiedlichen Qualitätsstufen vor. Die höchste Qualität und damit Aussagekraft wird einer Studie zugesprochen, bei der die Studienteilnehmenden zufällig auf zwei Gruppen verteilt werden, von denen die eine mit dem Verfahren untersucht oder behandelt wird und die andere als Kontrolle dient. Diese Studien nennt man „randomisierte kontrollierte Studien„ oder kurz RCT.
"Eine „Überdiagnose“ ist eine richtig erkannte Krankheit, die jedoch unauffällig geblieben wäre, wenn man nicht nach ihr gesucht hätte. Eine Überdiagnose bringt meist eine Übertherapie mit sich. Überdiagnose und Übertherapie werden als die größten Schäden von Früherkennungsuntersuchungen angesehen.
"Eine „Überdiagnose“ ist eine richtig erkannte Krankheit, die jedoch unauffällig geblieben wäre, wenn man nicht nach ihr gesucht hätte. Eine Überdiagnose bringt meist eine Übertherapie mit sich. Überdiagnose und Übertherapie werden als die größten Schäden von Früherkennungsuntersuchungen angesehen.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
"Eine „Übersichtsarbeit“ wird auch als „Review“ bezeichnet. Unterschieden werden unsystematische Reviews, die mehrere Originalartikel meist über klinische Studien zitieren, und systematische Reviews, die transparent darlegen, wie sie Artikel gesucht haben und wie sie die einzelnen Artikel bewerten. Systematische Reviews können sehr hilfreich sein, weil sie den bestmöglichen Überblick über die Studienlage geben.
"Eine „Übertherapie“ ist eine unnötige Behandlung aufgrund einer „Überdiagnose“. Die Überdiagnose bezeichnet eine richtig erkannte Krankheit, die jedoch unauffällig geblieben wäre, wenn man nicht nach ihr gesucht hätte. Der Mensch ist zwar objektiv krank, hätte aber davon nichts gemerkt und unbeschwert leben können.
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